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3. Brüsseler Expertengespräch zum Recht der Energieunion – Düsseldorfer Doktorandinnen und Doktoranden nahmen teil

Vom 9. bis 10. Oktober 2019 nahmen Doktorandinnen und Doktoranden des Düsseldorfer Instituts für Energierecht am 3. Brüsseler Expertengespräch zum Recht der Energieunion veranstaltet vom Institut für Berg- und Energierecht (IBE) der Ruhr-Universität Bochum unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Johann-Christian Pielow in Brüssel teil. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen neben der aktuellen Rechtsentwicklung auf europäischer Ebene im Rahmen des jüngst verabschiedeten umfangreichen Legislativpakets „Saubere Energie für alle Europäer“ die Möglichkeiten und Grenzen regionaler Flexibilitätsmärkte (Prof. Dr. Hartmut Weyer, TU-Clausthal), Vorgaben der Energieeffizienz im Hinblick auf die unternehmerische Praxis (RA Thorsten Coß, AVU Serviceplus GmbH) und die Umsetzung des Kohleausstiegs in Deutschland im europäischen Kontext (RA Dr. Markus Böhme, TaylorWessing Düsseldorf). Zur Frage „Energiewende und EU-Beihilfenrecht: Zum EEG 2012-Urteil des EuGH vom 28.03.2019“ referierte Johannes Sebastian Thielen, Doktorand und Geschäftsführer des DIER. Der Vortrag knüpfte an seine Urteilsbesprechung „Von der Stärkung der »Staatlichkeit der Mittel« und der Eingrenzung des Beihilfenbegriffs – Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28.03.2019 in der Rechtssache C-405/16 P zum EEG 2012“ findet sich in Recht der Energiewirtschaft (RdE) 2019, S. 444ff. an.

Kategorie/n: DIER, DIER News
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