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Sachverständigenanhörung zum Braunkohleausstieg im Bundestag

Am 7. September 2020 fand im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag der Bundesregierung mit den Betreibern von Braunkohleanlagen statt. Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof nahm als Sachverständige zu den Rechtsfragen Stellung, die der Vertrag zur Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland regelt. Der Vertrag bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Auf der Grundlage des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes bestimmt der Vertrag – anknüpfend an die bergrechtliche Verantwortung der Unternehmen – die Verwendung der Entschädigungszahlungen, die Rechtsfolgen bei wesentlichen Änderungen der Verhältnisse und einen Rechtsbehelfsverzicht der Betreiber. Prof. Kreuter-Kirchhof betonte, dass der Gesetzgeber mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) und dem vorliegenden Vertrag den Empfehlungen der Kommission für „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ folgt, der Vertrag durch eine einvernehmliche Lösung Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und Planungssicherheit zu schaffen sucht, die beihilfenrechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission aber noch aussteht.  

Einen Videomitschnitt der Anhörung und alle Stellungnahmen der angehörten Expertinnen und Experten finden Sie auf der Webseite des Deutschen Bundestag unter folgendem Link. Die schriftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Kreuter-Kirchhof können Sie hier abrufen.

Kategorie/n: Fakultät und Institute, Kreuter-Kirchhof, DIER
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