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Promotionsanfragen

Die Schaffung der Voraussetzungen einer Promotion zum Dr. iur. ist eine lohnende persönliche Herausforderung, die allerdings hohe Investitionen verlangt. Sie verbrauchen in erster Linie die knappste Ressource: mindestens ein Jahr ihrer Lebenszeit. Informieren Sie sich in dem Buch von Prof. Dr. von Münch und Prof. Dr. Mankowski über die undefinedPromotion. Vgl. auch den Beitrag im undefinedUni-Spiegel (Interview zur Promotionsplanung).

I. Kommunikationsweg

Bitte richten Sie Anfragen wegen Promotionsbetreuung grundsätzlich per E-Mail an undefinedulrich.noack(at)uni-duesseldorf.de (im Betreff angeben: Promotion).

II. Inhalt der Anfrage

Die Anfrage soll eine kurzen akademischen / beruflichen Lebenslauf und die Ergebnisse der Staatsexamina enthalten. Vor allem sind schon bei der Anfrage Arbeitsthemen / Problemstellungen zu nennen, die der Bewerber als Dissertation bearbeiten will. Meine Lehrstuhlbezeichnung (Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht) gibt das Spektrum für Dissertationsthemen grundsätzlich vor, siehe auch die undefinedabgeschlossenen und undefinedaktuellen Promotionen.

III. Annahmevoraussetzungen

Als Doktorand wird grundsätzlich nur angenommen, wer über mindestens ein vollbefriedigendes juristisches Staatsexamen verfügt (9,0 Punkte). Ausnahmen gibt es nur bei mir aus der hiesigen Fakultät persönlich bekannten Personen, die sich im Studium bewährt haben. Studium andernorts und Anwaltsgehilfe in Düsseldorfer Großkanzlei ist keine attraktive Kombination.

IV. Themenwahl

Ich gebe grundsätzlich keine Themen vor. Vielmehr ist es die erste Aufgabe des Aspiranten, mir ein oder mehrere Arbeitsthemen zu präsentieren, die ihn zu wissenschaftlicher Beschäftigung reizen. Diese werden bei einem persönlichen Gespräch näher umrissen und auf ihre Tauglichkeit geprüft. Danach entwirft der Bewerber ein Exposé/Arbeitsplan, woraus sich hinreichend plausibel erkennen lässt, dass er zur Behandlung dieses Themas in der Lage ist.

V. Promotionsordnung

Das weitere Verfahren richtet sich nach der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät.

VI. Hinweise und Hilfen