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Promotionsanfragen

Aus Kapazitätsgründen kann ich wegen der großen Nachfrage an Dissertationsbetreuungen derzeit grundsätzlich nur solche Bewerberinnen und Bewerber annehmen, die in Düsseldorf studiert haben, über mindestens ein vollbefriedigendes juristisches Staatsexamen verfügen (9,0 Punkte) und bei mir ein Seminar mit mindestens 13 Punkten absolviert haben.

Beachten Sie auch, dass ich nur Dissertationen im Bereich des deutschen, europäischen und internationalen Arbeitsrechts betreue.

Da ich grundsätzlich keine Promotionsthemen vorgebe, sollten Sie bereits Ihrer Bewerbung Themenvorschläge oder Projektskizzen beifügen. Eine Konkretisierung kann zu einem späteren Zeitpunkt in einem persönlichen Gespräch erfolgen.

Anfragen wegen einer Promotionsbetreuung richten Sie bitte grundsätzlich per E-Mail an mich (bitte geben Sie in der Betreffzeile das Stichwort "Promotion" an).

Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen kurzen Lebenslauf Ihres bisherigen beruflichen/akademischen Werdegangs sowie das Ergebnis des Staatsexamens/ die Ergebnisse der Staatsexamina bei.

Im Übrigen richtet sich das Promotionsverfahren nach der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät.

Promotionsvorhaben

  • Tarifvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten für flexible Arbeitszeiten bei der Arbeitnehmerüberlassung
  • Europäisches Diskriminierungsverbot aus Gründen der Rassen und ethnischen Herkunft -Die Auswirkungen der Richtlinie 2000/43/EG auf das deutsche Zivilrecht
  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Irland - Stellung der quasijuristischen Tribunale
  • Ethik-Richtlinien im Arbeitsverhältinis und Mitbestimmung des Betriebsrates
  • Arbeitskampf in der Kirche und ihren Einrichtungen
  • Vorrang der betriebsbedingten Änderungs- vor der Beendigungskündigung
  • Arbeitsrechtliche Disziplinarmaßnahmen im europäischen Vergleich - Deutschland, Österreich, Schweiz
  • Der Tarifsozialplan
  • Einfluss der Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG auf das deutsche kirchliche Arbeitsrecht
  • Anfängliche Leistungshindernisse beim Abschluss des Arbeitsvertrages
  • Die Kündigung wegen Minderleistung des Arbeitnehmers

Abgeschlossene Promotionen

Verantwortlichkeit: