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Schwerpunktbereich Arbeit und Unternehmen

 

Die Professur betreut den Schwerpunktbereich Arbeit und Unternehmen (Schwerpunktbereich 3). Das Grundmodul besteht aus Lehrveranstaltungen in den Bereichen Deutsches, Europäisches und Internationales Arbeitsrecht sowie Unternehmensrecht. Im Aufbaumodul werden weitere Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Arbeit und Unternehmen angeboten, zum Beispiel Individualarbeitsrecht, Kollektives Arbeitsrecht, Unternehmensrecht, Kartellrecht und Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Buchführung und Bilanzierung. 

undefinedNähere Informationen zum Schwerpunktbereich Arbeit und Unternehmen (Schwerpunktbereich 3)

undefinedLehrbeauftragte für das Arbeitsrecht

Verantwortlichkeit: