Schwerpunktbereich Arbeit und Unternehmen
Die Professur betreut den Schwerpunktbereich Arbeit und Unternehmen (Schwerpunktbereich 3). Das Grundmodul besteht aus Lehrveranstaltungen in den Bereichen Deutsches, Europäisches und Internationales Arbeitsrecht sowie Unternehmensrecht. Im Aufbaumodul werden weitere Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Arbeit und Unternehmen angeboten, zum Beispiel Individualarbeitsrecht, Kollektives Arbeitsrecht, Unternehmensrecht, Kartellrecht und Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Buchführung und Bilanzierung.
Nähere Informationen zum Schwerpunktbereich Arbeit und Unternehmen (Schwerpunktbereich 3)