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Besuch französischer Anwaltsschülerinnen und Anwaltsschüler an der Juristischen Fakultät

Zum zweiten Mal in diesem Jahr und insgesamt zum fünften Mal traf sich am 21. November 2022 eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern der Anwaltsschule der Rechtsanwaltskammer Paris an unserer Fakultät, um im Rahmen des dreitägigen „Séminaire d’Allemagne“ an einem Workshop zu Diskriminierungsverboten im Arbeitsrecht teilzunehmen. Die Gruppe wurde begleitet von Frau Juliette de Lussy, der Beauftragten der Anwaltsschule « École de formation professionnelle des barreaux de la cour d'appel de Paris (EFB) », und Herrn Rechtsanwalt Karl Beltz, Mitglied der Deutsch-Französischen Kommission der Pariser Rechtsanwaltskammer.

Nach der Begrüßung der französischen Gäste und einem Überblick über die Juristische Fakultät führte Herr Prof. Dr. Andreas Feuerborn mit einem kurzen Vortrag in französischer Sprache in die Thematik des Workshops ein und gab einen Überblick über die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu Diskriminierungsverboten im Arbeitsrecht sowie die dazu ergangene Rechtsprechung. Danach wurden die élèves avocats in drei Gruppen aufgeteilt, um aktuelle Fälle zu Verstößen gegen Diskriminierungsverbote zu bearbeiten. Zum Abschluss präsentierten sie, unterstützt durch sechs Studierende des deutsch-französischen Aufbaustudienkurses, ihre Ergebnisse.

Dieser Workshop an unserer Fakultät war ein Bestandteil des dreitägigen „Séminaire d’Allemagne“, das die Pariser Anwaltsschule EFB und das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen organisiert hatten. Als weitere Punkte standen Besuche des Arbeitsgerichts Düsseldorf, des Justizministeriums, einer Anwaltskanzlei, des Amts- und Landgerichts sowie der Anwaltskammer auf dem Programm der Anwaltsschülerinnen und Anwaltsschüler.

Kategorie/n: Startseitenbericht, Feuerborn

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