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Französische Studierende der Heinrich-Heine-Universität im Landgericht Düsseldorf

Quelle: Justiz NRW

In Fortsetzung der Kooperation des Landgerichts Düsseldorf mit der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität besuchen am Dienstag, dem 26.01.2016, bereits zum zweiten Mal Studierende des integrierten deutsch-französischen Studienkurses das Landgericht Düsseldorf. Der Besuch erfolgt im Rahmen einer Studienfahrt, die von Prof. Ute Weinmann geleitet wird.    

Präsident des Landgerichts Dr. Bernd Scheiff und Programmbeauftragter Prof. Dr. Andreas Feuerborn, Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung an der Heinrich-Heine-Universität, begrüßten die neunzehn Studierenden. Das drei Jahre dauernde gemeinsame Universitätsprogramm ermöglicht es Studierenden der Juristischen Fakultäten der Université de Cergy-Pontoise und der Heinrich-Heine-Universität einen Doppelabschluss im deutschen und französischen Recht zu erwerben. Während im ersten Studienjahr die Gruppen aus Cergy-Pontoise und Düsseldorf noch getrennt studieren, bilden sie ab dem zweiten Studienjahr eine Studiengruppe, die gemeinsam ein Jahr in Düsseldorf und ein weiteres Jahr in Cergy-Pontoise absolviert.

Die französischen Studierenden besuchten heute zunächst eine Gerichtsverhandlung in Zivilsachen. Diese Gerichtsverhandlung zum Kaufrecht, die in ihrer Dichte auch für deutsche Studierende im zweiten Studienjahr nicht einfach zu verstehen ist, erläuterte Richterin am Landgericht Dr. Astrid Hanspach nach der Verhandlung. Anschließend führte Präsident des Landgericht Dr. Bernd Scheiff in das deutsche Gerichtssystem ein.

Autor/in: Dr. Elisabeth Stöve Vorsitzende Richterin am Landgericht (Pressesprecherin)
Kategorie/n: Feuerborn, Deutsch-französischer Studienkurs, Startseitenbericht

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