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Besuch von Prof. Dr. Andreas L. Paulus, Richter des Bundesverfassungsgerichts

Am 6. Juli 2017 fand die achte Auflage der Vortragsreihe „Verfassungsrichter in Düsseldorf“ statt, die jährlich vom Freundeskreis der Juristischen Fakultät in Kooperation mit der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Vereinigung durchgeführt wird. In diesem Jahr besuchte Prof. Dr. Andreas L. Paulus, Richter des Bundesverfassungsgerichts, unsere Fakultät und referierte zu dem Thema „Die Wirkungsweise der deutschen und europäischen Grundrechte im Zivilrecht am Beispiel des Urheberrechts“.

Zunächst übernahm Prof. Dr. Paulus den Vorsitz des fiktiven Gerichts, welches das Finale des im Sommersemester 2017 von Prof. Dr. Michael durchgeführten In-House Moot Court zum Thema Grundrechte zu entscheiden hatte. Der diesjährige Fall behandelte das Thema „Der Schutz anonymer Meinungsäußerungen im Internet“ und bot den teilnehmenden Studierenden die Gelegenheit, einige nicht nur dogmatisch, sondern auch gesellschaftspolitisch sehr interessante und umstrittene aktuelle Fragen zu diskutieren.

Es schloss sich ein kurzer Empfang mit den Professoren der Fakultät und den Vorständen der beiden ausrichtenden Vereine an. Den offiziellen Teil, an dem in diesem Jahr die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anne-José Paulsen und der Staatssekretär im Ministerium der Justiz Dirk Wedel teilnahmen, begann mit einem Grußwort der Rektorin Prof. Dr. Anja Steinbeck, die aus zivilrechtlicher Sicht auf die Sampling-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2016 einging und die Bedeutung des Urheberrechtsschutzes betonte. Prof. Dr. Paulus referierte sodann über die Wirkungsweise der deutschen und europäischen Grundrechte im Zivilrecht am Beispiel des Urheberrechts. Der Fall Kraftwerk vs. Pelham verdeutlicht dabei die zunehmende Komplexität der mit dem Schutz des geistigen Eigentums und dem Ausgleich der zwischen Urhebern, Verwertungsgesellschaften, Nutzern und Intermediären widerstreitenden Interessen verbundenen Fragen. Ausgehend von dem Grundsatz, dass Grundrechte zwischen Privaten lediglich mittelbare Wirkung entfalten, zeigte Prof. Dr. Paulus auf, welche Rolle dem Bundesverfassungsgericht bei der Beantwortung dieser Fragen zukommt und inwiefern Europarecht und nationales Recht in diesem Kontext zusammenspielen. Nach dem Vortrag und der anschließenden lebhaften Diskussion klang der Abend mit einem Empfang im Foyer des Juridicums bei Speisen und Getränken aus. Einen ausführlichen Bericht zu dem In-House Moot Court finden Sie hier.

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