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Dekanat

Für individuelle Fragen zum Studium steht Ihnen unsere undefinedFachstudienberatung gerne zur Verfügung!

Die Dekanin ist für die Dauer von vier Jahren vom Fakultätsrat aus der Gruppe der Professoren gewählt. Sie leitet die Fakultät und vertritt sie innerhalb der Hochschule. Insbesondere ist sie Vorsitzende des Fakultätsrates und dessen Exekutivorgan. Zu ihren Aufgaben gehören laut Hochschulgesetz des Landes NRW die Vorbereitung der Sitzungen des Fakultätsrates, die Ausführung der dort gefällten Beschlüsse und die Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung. Zudem sind ihr die Verantwortung für die Vollständigkeit des Lehrangebots, die Studien- und Prüfungsorganisation sowie die Entscheidung über die Haushaltsmittelverteilung übertragen. Sie wird bei alldem im Bedarfsfall durch den Prodekan vertreten. Darüber hinaus unterstützt sie der Studiendekan bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich Studienorganisation und Studienplanung.

Öffnungszeiten des Dekanats

Montag – Donnerstag:

9:00 – 12:00 Uhr & 13:30 – 15:30 Uhr

Freitag:

09:00 -12:00 Uhr & 13:30 – 15:00 Uhr

Verantwortlichkeit: