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Begleitstudium im Anglo-Amerikanischen Recht

Das Begleitstudium im Anglo-Amerikanischen Recht wird in einem zeitlichen Rahmen von drei Semestern absolviert.

Die Einführungsvorlesung umfasst eine allgemeine Einführung in die Anglo-Amerikanische Rechtssprache, in welcher die Studierenden mit dem Grundvokabular vertraut gemacht werden, das im Gerichtssaal, Gesetzgebungsverfahren und Rechtsinstitutionen sowie im vorgerichtlichen und gerichtlichen Verfahren oder in berufungsgerichtlichen Urteilsbegründungen verwendet wird. Darüber hinaus erhalten sie eine kurze Einführung in das Vokabular einiger materiell-rechtlicher Bereiche wie dem Delikts-, Vertrags- und Verfassungsrechts.

Um das Begleitstudium fortzuführen, müssen die Studierenden die Klausur zum Ende der Einführungsvorlesung bestehen. Andere Nachweise über entsprechende Kenntnisse der im Common Law gebräuchlichen Rechtsterminologie in Form von Praktika oder an anderen Universitäten besuchten englischsprachigen Rechtsvorlesungen können ersatzweise erbracht werden.

In dem sich anschließenden Wintersemester wird das Studium dann mit der Vorlesung Anglo-American Law fortgesetzt, die zwei Semester in Anspruch nimmt. Sie enthält Lektionen im Vertragsrecht, Völkerrecht und Strafrecht, befasst sich aber auch mit Recht und Literatur sowie dem internationalen Streitbeilegungsrecht und internationalen Geschäftstransaktionen. Da Basis der Vorlesung die umfangreiche Besprechung einzelner Fälle ist, wird von den Studierenden die Lektüre der Vorlesungsmaterialien sowie eine entsprechende Mitarbeit verlangt. Jeweils am Ende der beiden Semester wird eine Klausur geschrieben. Die Gesamtnote für das Begleitstudium wird aus dem Durchschnitt dieser zwei Klausurnoten errechnet.

Die Vorlesung wird teilweise als Vortrag und teilweise, an die sokratische Methode angelehnt, interaktiv und diskussionsorientiert gehalten. Somit werden die Studierenden dazu angehalten, wie ein Anwalt im Common Law zu denken, indem sie für beide Parteien eines Falls argumentieren, den Gesetzeszweck von Rechtsregeln analysieren und richterliche Methoden und Argumente bewerten und kritisieren.

Das Anglo-Amerikanische Begleitstudium der Heinrich-Heine-Universität ist anspruchsvoll und intensiv. Von den Studierenden wird erwartet, Gesetze, richterliche Entscheidungen und Kommentare in englischer Sprache zu lesen, zu analysieren und zu diskutieren.

Wer das Studium erfolgreich abschließt, erhält ein zweisprachiges Zertifikat, welches die erreichte Leistung widerspiegelt. Dieses Zertifikat kann nach Beurteilung des Einzelfalls beispielsweise einen entsprechenden Einführungskurs im Rahmen von LL.M. Studiengängen im zum Common Law gehörenden Ausland ersetzen.