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Gleichstellungsbeauftragte der Juristischen Fakultät
Prof. Dr. Katharina Lugani
Gebäude: 24.81
Etage/Raum: 02.45
+49 211 81-11429
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Gleichstellungsbeauftragte der Juristischen Fakultät
Dr. Linn-Karen Fischer
Gebäude: 24.91
Etage/Raum: U1.21
+49 211 81-15653
E-Mail senden



Die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten vertreten die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte und haben die Aufgabe, an der Gewährleistung von Chancengleichheit der Geschlechter, an der Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Studium/Beruf und bei der Beratung bei etwaigen Problemen mitzuwirken. Bei Problemen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung (s.o. sowie per E-Mail).

Veranstaltungen

In regelmäßigen Abständen organisieren die Gleichstellungsbeauftragten Frau Prof. Dr. Katharina Lugani und Frau Dr. Linn-Karen Fischer Veranstaltungen in der Reihe „Juristinnen und Juristen im Dialog“, in denen es unter anderem um Themen wie wirkungsvolles Auftreten im Beruf oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht, wobei ausgewählte Expertinnen und Experten über ihre Erfahrungen berichten und sich den Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer stellen. Die Veranstaltungen richten sich an Studierende sowie Examinierte gleich welchen Alters und Geschlechts.


Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Dr. Anja Vervoorts, die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der HHU zur Verfügung.

Die HHU ist familiengerechte Hochschule (vgl. Ankündigung vom 05.09.2014).

Ausgewählte weitere Informationen und Links

Die Heinrich-Heine-Universität bekennt sich zu den Ideen einer geschlechter- und familiengerechten Hochschule. Etliche Aspekte dieser Ziele wurden in den letzten Jahren auf den verschiedensten Ebenen adressiert. In Mutterschutzzeiten haben Wissenschaftlerinnen heterogene Anforderungen und Bedürfnisse. Wissenschaftlerinnen unterhalb der Professur werden von den Arbeitsgruppenleitungen bestmöglich unterstützt hinsichtlich Einschränkungen in ihren Forschungsaktivitäten teilweise schon deutlich vor den eigentlichen Mutterschutzzeiten. Ausfallzeiten in Lehre und Selbstverwaltung werden in den Instituten aufgefangen. Bei Professorinnen ist die Situation oftmals komplexer, da viele der Tätigkeiten nicht von anderen übernommen oder vertreten werden können und es ja um einen sehr begrenzten Zeitraum geht.

Die Fakultäten der HHU erkennen die Problematiken an und sind sich ihrer Verantwortung bewusst, hier gemeinsam mit den Fächern/Instituten unbürokratisch angemessene Unterstützung zur Verfügung zu stellen.

Betroffene werden gebeten, sich daher an die/den jeweilige*n Dekan*in zu wenden.