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Aoyama-Gakuin-Universität Tokio

Aoyama-Gakuin-Universität Tokio

Auch mit der Aoyama-Gakuin-Universität in Tokio besteht eine Universitätspartnerschaft.

Jährlich stehen 2 Stipendiumsplätze zur Verfügung, von denen ein Platz vorrangig an Studierende der Rechtswissenschaften vergeben wird. Als Teil des Stipendiums werden keine Studiengebühren erhoben.

Voraussetzung für die Teilnahme an Fachkursen sind ausreichende Kenntnisse der Japanischen Sprache.

Nähere Informationen zur Universität können Sie dem Fact-Sheet und dieser Broschüre entnehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Für allgemeine Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Thamm.

Für Fragen im Hinblick auf ein Studium an der AGU als Student der Rechtswissenschaften und mit Ihrer Bewerbung wenden Sie sich bitte an den Koordinator für internationale Angelegenheiten der Fakultät. Die erste Bewerbungfrist endet am 31.1. und die Restplatzvergabe am 8.4 für das jeweils nächste Jahr.

Eine Tabelle zur Umrechnung deutscher Jura-Noten in GPA-Noten zur Überprüfung, ob Sie die Bewerbungsvoraussetzungen von Seiten der AGU (GPA-Schnitt von 2,5) erfüllen, finden Sie hier.

Verantwortlichkeit: