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Organe

Der Dekan leitet die Fakultät und vertritt sie innerhalb der Hochschule; dem Fakultätsrat obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht die Zuständigkeit des Dekans oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist.

Neben den Organen der Fakultät nimmt die Fakultätsgleichstellungsbeauftragte als ständige Vertreterin der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule die Belange der Frauen, die Mitglieder oder Angehörige der Fakultät sind, wahr.
Als Institution der studentischen Selbstverwaltung vertritt die Fachschaft die Studierenden der Fakultät und tritt für deren hochschulpolitische Interessen ein.
Ein Beirat, dem außer den Hochschullehrern hochrangige Repräsentanten der Düsseldorfer Rechtspraxis angehören, stellt Kontakte zur juristischen Praxis in Stadt und Region her.

Verantwortlichkeit: