Erasmus
Fakultätsübergreifende Informationen zur Bewerbung für und Durchführung eines Auslandsaufenthaltes mit dem Erasmus+-Programm werden unter diesem Link vom International Office bereitgestellt.
Die Juristische Fakultät pflegt umfangreiche Partnerschaften zu verschiedenen Universitäten im Rahmen des Erasmus+-Programms:
University of Hull (Hull-England)
University of Eötvös Loránd (ELTE) (Budapest-Ungarn)
Uniwersytet Gdanski (Danzig-Polen)
Univerzity Karlovy v Praze (Prag-Tschechien)
Universität Goce Delcev (Stip-Mazedonien)
Université d'Avignon et des Pays de Vaucluse (Avignon-Frankreich)
Université de Cergy-Pontoise (Cergy-Frankreich)
Université de Nantes (Nantes-Frankreich)
Université de Paris X - Nanterre (Nanterre-Frankreich)
Universidad San Cristóbal de La Laguna (Teneriffa-Spanien)
Universidad de Jaén (Jaén-Spanien)
Università di Napoli Federico II (Neapel-Italien)
Università degli studi di Salerno (Salerno-Italien)
Bewerber, die für ein oder zwei Semester im Rahmen einer Erasmuspartnerschaft ins Ausland gehen möchten, reichen bitte folgende Unterlagen per Mail (s.u.) bei dem Koordinator für Internationale Angelegenheiten ein:
- Deckblatt (hier zu finden)
- PDF-Dokument des International Office (Für Bewerbungen zum Erasmusprogramm ist das Ausfüllen einer Online-Anmeldung an das International Office zwingend erforderlich. Sie gelangen hier nach einer Registrierung/ Authentifizierung zunächst auf eine Portalseite, auf der künftig auch weitere Outgoing-Formulare (z. B. für die HHU Mobility Grants) zu finden sein werden. Die einzelnen Formulare sind aber klar benannt. Bitte folgen Sie den Anweisungen. Diese Anmeldung dient nur dazu, Sie im offiziellen Verwaltungssystem für internationale Studierende der HHU zu erfassen. Am Ende der Online-Anmeldung können Sie ein PDF-Dokument ausdrucken, welches Sie Ihrer Bewerbung beifügen.) Bitte geben Sie im Formular "Undergraduate" an solange Sie vor dem 1. Staatsexamen stehen und nach Bestehen des 1. Staatsexamens "Graduate".
- tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch
- Motivationsschreiben (grundsätzlich auf English, bei französischsprachigen Universitäten jedoch auf Französisch; es genügt ein Motivationsschreiben pro Bewerbung, in dem Sie gerne kurz die Auswahl Ihrer Wunschuniversitäten erläutern können - sollten Sie sich auch für eine französischsprachige Universität bewerben, so verfassen Sie bitte einen Abschnitt des Motivationsschreibens auf Französisch).
- Nachweis über Kenntnisse der Unterrichtssprache der Gastuniversität (Sprachzertifikate, Kurse des Sprachenzentrums, Fremdsprachenschein, Abiturzeugnis). Das von Ihrer Wunschuniversitäten geforderte Sprachniveau finden Sie in den Übersichten über die einzelnen Universitäten.
- Kopie aller bisher erworbenen Scheine (Seminarscheine, Grundlagenscheine, Übungsscheine, Praktikumszeugnisse, ...)
- tabellarische Übersicht der bisherigen Studienleistungen (Diese können Sie sich selbstständig im Studierendenportal herunterladen)
- Kopie des Abiturzeugnisses
An jeder unserer Partneruniversitäten können Sie mit dem Erasmus-Programm ein oder zwei Semester verbringen.
Bewerberauswahl
Die Auswahl erfolgt nach einer Gesamtschau der Bewerbung, wobei insbesondere das Motivationsschreiben, die Noten und die Sprachkenntnisse ausschlaggebend sind.
Da aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen nicht immer der Erstwunsch gewährleistet werden kann, geben Sie bitte auch Alternativwünsche an!
Es wird immer versucht, Ihnen Ihren Erstwunsch zu erfüllen!
Bewerbungsfrist: Die erste Bewerbungsfrist endet jeweils am 31.01.
Die Bewerbungsfrist für die danach noch verbleibenden Plätze endet am 01.05. Bitte beachten Sie, dass Plätze für die Université de Paris X/Nanterre ausschließlich in der ersten Bewerbungsfrist vergeben werden, da die Nominierungsfrist bereits vor Ablauf der zweiten Bewerbungsfrist endet.
Nach diesem Datum können noch bis Mitte September Bewerbungen für dann verbleibende Plätze ausschließlich für das folgende Sommersemester eingereicht werden.
Die gesammelten Unterlagen schicken Sie bitte als eine PDF-Datei per Mail an .
Bitte beachten Sie abweichend Folgendes:
Bewerbung für Suffolk University Law School (Boston, USA)
Bewerbung für Radzyner Law School, Reichmann University (Herzliya, Israel)
Bewerbung bei Universitätspartnerschaften
Bewerbung als Freemover
Das Learning Agreement (LA) stellt quasi Ihren Erasmus-Vertrag dar, auf dessen Grundlage das International Office die Voraussetzungen für die Gewährung der Erasmus-Förderung prüft. Die neuen Formulare erhalten Sie idR vor Ihrer Abreise vom International Office und müssen Sie auch vor der Abreise einmal vom Erasmuskoordinator der Fakultät und der Gasthochschule unterzeichnet (Scan reicht aus) beim International Office eingereicht haben. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sie vor der Abreise keinerlei Möglichkeit haben, auf die Vorlesungsliste der Gastuniversität zuzugreifen.
Mit der Einführung von Eramus+ hat die Europäische Kommission angekündigt, die tatsächliche Anrechnung der im Ausland erzielten Leistungen stärker zu überwachen. Beim Ausfüllen des LA sind daher im Hinblick auf die Einzügigkeit des deutschen Jurastudiums (im Gegensatz zum zweizügigen Bachelor/Master-Studium), verbunden mit der Abschlussprüfungsform des Staatsexamens, zur Sicherstellung der Anerkennung Ihres Auslandsaufenthaltes als ordentliches Erasmus-Studium, Besonderheiten zu beachten:
1. Learning Agreement
In das LA-Formular selbst ist auf Seite 2 in "Table B: Set of components to be replaced at sending institution" in der Spalte "Component title at sending institution" folgender Text einzutragen:
"Best grade in a law-course at receiving institution is recognized as an exam within an exercise of the 5th semester." und in neue Zeile darunter "The foreign study itself is recognized as a certificate in foreign language with regard to § 7 para. I No. 3 JAG NW."
Hinter beide Teile (= obige Zeilen) tragen Sie in der Spalte "ECTS" jeweils "4" ein.
In der Spalte "Semester" tragen Sie jeweils das entsprechende Semester ein, für das die jeweilige Anrechnung erfolgen soll. Wenn Sie nur ein Semester ins Ausland gehen, tragen Sie in beiden Fällen das gleiche Semester ein. Auch wenn Sie für zwei Semester ins Ausland gehen, ist die Aufteilung grundsätzlich irrelevant. Diejenigen unter Ihnen, die ein externes Stipendium beziehen, für deren Fortleistung pro Semester mindestens eine konkrete Anrechnung erforderlich ist, sollten Sie beide Anrechnungen auf beide Auslandssemester verteilen. Welche Anrechnung dabei für welches Auslandssemster eingetragen wird, ist nach jetzigem Stand wiederum egal.
Muster:
Component code | Component title (as indicated in the course catalogue) at the sending institution | Semester [autumn / spring] | Number of ECTS credits |
| Best grade in a law-course at receiving institution is recognized as an exam within an exercise of the 5th semester. | Autumn | 4 |
| The foreign study itself is recognized as a certificate in foreign language with regard to § 7 para. I No. 3, para. III JAG NW. | Autumn | 4 |
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| Total: 8 |
2. Justification for Non-Recognition
Im Formular "Justification for Non-Recognition" (JFNR) können Sie die Spalte "Component title at receiving institution" freilassen und ist in der Spalte "Reason for non-recognition" folgender Text einzutragen:
"As far as not contained in Table B of the LA, recognition is provided by granting a free semester (= worth 30 ECTS) for the additional attempt for the first State Exam per semester at the receiving institution, as provided in § 25 para. II No. 3 JAG NW. This is due to the single-circle nature of the German law-study-system with its state-based examination."
Muster:
Component code | Component title (as indicated in the course catalogue) at the receiving institution | Reason for non-recognition |
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| As far as not contained in Table B of the LA, recognition is provided by granting a free semester (= worth 30 ECTS) for the additional attempt for the first State Exam per semester at the receiving institution, as provided in § 25 para. II No. 3 JAG NW. This is due to the single-circle nature of the German law-study-system with its state-based examination. |
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Da Sie das LA und die JFNR idR als Word-Dokument erhalten, können Sie die entsprechenden Texte hier kopieren und in die beiden Formulare einfügen.
3. Recognition Outcomes
Nachdem Sie bei der Fachstudienberatung die Anrechnung Ihrer besten Note als Übungsklausur beantragt haben, tragen Sie bitte nach Erhalt der Bestätigung die Anrechnung in das RO ein. Mit dem RO sowie der Bestätigung der Anrechnung gehen Sie bitte zur Internationalen Sprechstunde der Juristischen Fakultät und lassen es sich unterschreiben. Alternativ können Sie beides gerne an senden.