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2. Düsseldorf-Graz-Symposium zum IZVR

Ein Einblick in die Diskussion

Am 29.09. 2022 und 30.09.2022 fand das zweite Düsseldorf-Graz-Symposium zum Internationalen Zivilverfahrensrecht zum Thema „10 Jahre EuErbVO“ im Haus der Universität in Düsseldorf statt. Die letztes Jahr in Zusammenarbeit von Univ.-Prof. Dr. Katharina Lugani, Lehrstuhl für deutsches, europäisches und internationales Privat- und Verfahrensrecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, und Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Garber, Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht, Karl-Franzens-Universität Graz, ins Leben gerufene Tagung fand auch dieses Jahr im Hybridformat statt.

Die 40 TeilnehmerInnen vor Ort und die 80 TeilnehmerInnen online per Zoom hörten verschiedene Referate – teils aus deutscher Sicht, teils aus österreichischer Sicht – zur EuErbVO und diskutierten angeregt über grundlegende Fragestellungen, Fortschritte, Probleme aus der Praxis, Rechtsprechung des EuGH und Entwicklungsbedarf.

Eröffnet wurde die Tagung am 29.09.2022 um 13.30 Uhr durch die Dekanin der Heinrich-Heine-Universität und die gleichzeitige Mitveranstalterin Univ.-Prof. Dr. Katharina Lugani, durch Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Garber und durch den Dekan der Karl-Franzens-Universität Univ.-Prof. Mag. Dr. Christoph Bezemek.

Zunächst erfolgte eine anschauliche Einführung in die EuErbVO durch LStA Mag. Dr. Robert Fucik, Leiter der Abteilung I 10 im BMJ, Wien, und MinR i.R. Prof. Dr. Rolf Wagner, Honorarprofessor an der Universität Potsdam, bevor Univ.-Prof. Dr. Katharina Lugani die EuErbVO im Gefüge des EuZVR darstellte, Vergleiche zog und ihre Besonderheiten herausarbeitete. Daran anschließend befasste sich Dr. Johannes Weber, LL.M. Cambridge), Notar mit dem Amtssitz in Freiburg, mit dem Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts und präsentierte Probleme aus der Praxis, die immer wieder vor neue Herausforderungen stellen. Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Geroldinger, Institut für Zivilrecht, Johannes-Kepler-Universität Linz, folgte mit einer tiefgreifenden und interessanten Darstellung der Schwierigkeiten und offenen Fragen der Zuständigkeit (Art. 4-19 EuErbVO). Univ.-Prof. Dr. Dirk Looschelders, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Privatversicherungsrecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, beendete den ersten Tag der Tagung mit einer umfassenden Thematisierung der Rechtswahlprobleme im Rahmen der EuErbVO unter anderem unter Vorstellung aktueller Rechtsprechung.

Den Beginn des zweiten Tages machte Lukas Liebermann, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für deutsches, europäisches und internationales Privat- und Verfahrensrecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, am 30.09.2022 um 9.00 Uhr mit seinem anschaulich insbesondere anhand von Rechtsprechung des EuGH dargestellten Referat über das Erbstatut im Zusammenspiel mit anderen Statuten. Daraufhin trugen Mag. Christiane Fink und Mag. Michael Otti, beide wissenschaftliche Mitarbeiter am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht, Karl-Franzens-Universität Graz, in Zusammenarbeit ausgewählte Rechtsfragen zur Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen (Art 39-58 EuErbVO) vor, bevor Dr. Joel Reyes y Ráfales, LL.M. (Cambridge), Notarassessor und Referent am Deutschen Notarinstitut, überaus praxisbezogen Schwierigkeiten und offene Fragen der Annahme und Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden (Art. 59-60 EuErbVO) darlegte. Im Anschluss folgte eine Gegenüberstellung deutscher und österreichischer Prinzipien. So stellte zunächst Prof. em. Dr. Dr. h.c. Dagmar Coester-Waltjen, LL.M. (Michigan), Georg-August-Universität Göttingen, den Zusammenprall der EuErbVO mit mitgliedsstaatlichen Prinzipien aus deutscher Perspektive umfassend dar, bevor LStA Mag. Dr. Robert Fucik und ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Claudia Rudolf, Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung, Universität Wien, den österreichischen Part übernahmen. Erfahrungen der Praxis mit dem Europäischen Nachlasszeugnis aus österreichischer und deutscher Perspektive präsentierten daran anschließend anschaulich Renate Maltry, Fachanwältin für Erb- und Familienrecht, Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge, München, und Mag. Dr. Gabriele Meusburger-Hammerer, M.E.S., Rechtsanwältin und Partnerin bei TWP Rechtsanwälte, Dornbirn. Den Tagungsabschluss machte Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Garber mit seinem Referat zu der EuErbVO und Drittstaaten.

Beendet wurde die Tagung mit einem herzlichen Dank durch die Veranstalter an alle ReferentInnen, TeilnehmerInnen und den OrganisatorInnen und HelferInnen der Lehrstuhlteams aus Düsseldorf und Graz.

Kategorie/n: Fakultät und Institute, Jura allgemein, Lugani

Die Veranstalter der Tagung

Prof. Dr. Dirk Looschelders zu den Rechtswahlproblemen

Mag. Michael Otti zusammen mit Mag. Christiane Fink mit ausgewählten Rechtsfragen zur Anerkennung in Vollstreckung von Entscheidungen

Dr. Joel Reyes y Ráfales mit seinem Vortrag zu den Schwierigkeiten und offenen Fragen der Annahme und Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden

Prof. em. Dr. Dr. h.c. Dagmar Coester-Waltjen zum Zusammenprall der EuErbVO mit deutschen Prinzipien

Die Perspektive der online Teilnehmenden

Verantwortlichkeit: