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Wiederholer-Arbeitsgemeinschaften (mit Klausurklinik) für Studierende des 4. Semesters

Im Sommersemester 2024 wird jeweils eine Wiederholungs-Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht mit einer zusätzlich integrierten Klausurklinik angeboten werden.

Ausschließlich teilnahmeberechtigt sind die Studierenden, die im jeweiligen Fachgebiet die Zwischenprüfungsklausur im Wintersemester 2023/24 mitgeschrieben und nicht bestanden haben.

In jeder Wiederholungs-AG wird ein individuelles Programm für die Studierenden angeboten, um diese auf die Zwischenprüfungsklausuren vorzubereiten, die vom, 22.06.- 06.07.2024 geschrieben werden. 

Hierzu finden jeweils drei Fallbesprechungen im üblichen AG-Format statt. Zusätzlich wird jedem teilnehmenden Studierenden ein Einzel-Beratungsgespräch in Form einer "Klausurklinik" angeboten, in dem die nicht bestandene Zwischenprüfungsklausur des vergangenen Semesters durchgesprochen und individuelle Hinweise zur Verbesserung der Klausurtechnik gegeben werden.

Eine Anmeldung zu den Wiederholungs-Arbeitsgemeinschaften ist in HIS-LSF bis zum 10.04.2024 möglich.

Im Anschluss erfolgt die Terminvergabe für die Individualgespräche. Die TeilnehmerInnen der Arbeitsgemeinschaft werden hierzu gesondert informiert.

Kategorie/n: Jura, Infos zu Studium und Prüfungen, Infos zu Studium und Prüfungen: 4. Semester, Studium
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