Im Sommersemester 2024 wird jeweils eine Wiederholungs-Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht mit einer zusätzlich integrierten Klausurklinik angeboten werden.
Ausschließlich teilnahmeberechtigt sind die Studierenden, die im jeweiligen Fachgebiet die Zwischenprüfungsklausur im Wintersemester 2023/24 mitgeschrieben und nicht bestanden haben.
In jeder Wiederholungs-AG wird ein individuelles Programm für die Studierenden angeboten, um diese auf die Zwischenprüfungsklausuren vorzubereiten, die vom, 22.06.- 06.07.2024 geschrieben werden.
Hierzu finden jeweils drei Fallbesprechungen im üblichen AG-Format statt. Zusätzlich wird jedem teilnehmenden Studierenden ein Einzel-Beratungsgespräch in Form einer "Klausurklinik" angeboten, in dem die nicht bestandene Zwischenprüfungsklausur des vergangenen Semesters durchgesprochen und individuelle Hinweise zur Verbesserung der Klausurtechnik gegeben werden.
Eine Anmeldung zu den Wiederholungs-Arbeitsgemeinschaften ist in HIS-LSF bis zum 10.04.2024 möglich.
Im Anschluss erfolgt die Terminvergabe für die Individualgespräche. Die TeilnehmerInnen der Arbeitsgemeinschaft werden hierzu gesondert informiert.