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Schwerpunktbereich 6: Recht der Politik

Der Schwerpunktbereich „Recht der Politik” richtet sich insbesondere an Studierende mit ausgeprägtem Interesse für politische Zusammenhänge. Dies umfasst neben dem Feld der politischen Parteien auch die öffentliche Verwaltung und die kommunale Selbstverwaltung.

Betreut wird dieser Schwerpunktbereich vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Kunst- und Kulturrecht. Fragen und Anregungen richten Sie bitte an .

In seiner Konzeption ist der Schwerpunktbereich bundesweit einmalig und zeichnet sich durch eine enge Kooperation zwischen universitärer Ausbildung und politischer Praxis aus: Als Sitz des Landtages NRW und der Landesministerien bietet gerade die Landeshauptstadt Düsseldorf die Möglichkeit, hochkarätige Dozenten aus der Praxis für den Schwerpunktbereich zu engagieren oder das im Schwerpunktbereich erworbene Wissen durch ein Praktikum in einer der öffentlichen Institutionen anzuwenden.

Hervorzuheben ist ferner die enge Einbindung des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung (PRuF), einer zentralen wissenschaftlichen Einrichtung der Heinrich-Heine-Universität, in die Ausbildung im Schwerpunktbereich. Das Institut ist das führende Zentrum der Parteienwissenschaften und arbeitet interdisziplinär und international. Den Studierenden dieses Schwerpunktbereiches wird über das PRuF die Möglichkeit eröffnet, an wissenschaftlichen Fachtagungen und Fachvorträgen teilzunehmen und so einen Einblick in die Wissenschaft und die gelebte Praxis zu erhalten. Den Studierenden wird außerdem die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen einer Exkursion die parlamentarische Arbeit sowie die gerichtliche Entscheidungsfindung in politiknahen Bereichen kennenzulernen.

Zudem ist der Prüfungsstoff des Schwerpunktbereichs „Recht der Politik” nicht nur für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (30 % der Gesamtnote), sondern gleichzeitig auch für die staatliche Pflichtfachprüfung (70 % der Gesamtnote) des ersten juristischen Staatsexamens von hoher Relevanz. Rechtsgebiete, die zum Pflichtstoff gehören, wie Grundrechte, Europarecht, Staatsorganisationsrecht oder Verfassungsprozessrecht, werden wiederholt und vertieft (zu den Gegenständen der staatlichen Pflichtfachprüfung vgl. § 11 JAG NRW).

In seiner Zusammensetzung besteht der Schwerpunktbereich „Recht der Politik” aus zwei Modulen, dem Grundmodul im Sommersemester und dem Aufbaumodul im Wintersemester, mit mindestens jeweils 8 Semesterwochenstunden.

Die Einzelheiten zum Ablauf der Schwerpunktbereichsprüfung, die sich aus einer 5-stündigen Klausur im Anschluss an das Grundmodul, der häuslichen Arbeit im Anschluss an das Aufbaumodul und der mündlichen Prüfung zusammensetzt, entnehmen Sie bitte der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung vom 3. September 2003.

I. Grundmodul

Deutscher und europäischer Grundrechtsschutz 2 SWS Michael
Recht des politischen Prozesses 2 SWS Schönberger
Recht des europäischen Binnenmarktes 2 SWS Vasel
SB-Fallstudien zum Grundmodul 2 SWS Vasel / Michael / Schönberger

II. 1. Aufbaumodul obligatorisch

Recht der politischen Parteien 2 SWS Merten
Parlamentsrecht 2 SWS Wiefelspütz

II. 2. Aufbaumodul wahlweise

Rechtsprobleme der Politik aus der Perspektive der Exekutive 1 SWS Hemmer
Aktuelle Fälle aus der Parlamentspraxis 2 SWS Schönberger / Merten
Steuerverfassungsrecht (als Teil der Einführung in das Steuerrecht) 1 SWS Valta
Verfassungsprozessrecht 2 SWS Merten / Bäcker
Parteien in modernen Demokratien. Ein internationaler Vergleich 2 SWS Poguntke
Verantwortlichkeit: