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Schwerpunktbereich 6: Recht der Politik

Der Schwerpunktbereich „Recht der Politik” richtet sich insbesondere an Studierende mit ausgeprägtem Interesse für politische Zusammenhänge. Dies umfasst neben dem Feld der politischen Parteien auch die öffentliche Verwaltung und die kommunale Selbstverwaltung.

Betreut wird dieser Schwerpunktbereich vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Kunst- und Kulturrecht in Kooperation mit dem Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung (PRUF). Fragen und Anregungen richten Sie bitte an .

In seiner Konzeption ist der Schwerpunktbereich bundesweit einzigartig und zeichnet sich durch eine enge Kooperation zwischen universitärer Ausbildung und politischer Praxis aus: Als Sitz des Landtages NRW und der Landesministerien bietet gerade die Landeshauptstadt Düsseldorf die Möglichkeit, hochkarätige Dozenten aus der Praxis für den Schwerpunktbereich zu engagieren oder das im Schwerpunktbereich erworbene Wissen durch ein Praktikum in einer der öffentlichen Institutionen anzuwenden.

Hervorzuheben ist die enge Einbindung des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung (PRUF) in die Ausbildung im Schwerpunktbereich. Das Institut ist das führende Zentrum der Parteienwissenschaften und arbeitet interdisziplinär und international. Über das PRUF erhalten die Studierenden die Möglichkeit, an wissenschaftlichen Fachtagungen und Fachvorträgen teilzunehmen und so einen Einblick in die Wissenschaft und die gelebte Praxis zu erhalten. Im Rahmen einer Exkursion können die parlamentarische Arbeit sowie die gerichtliche Entscheidungsfindung im politiknahen Bereich kennengelernt werden.

Zudem ist der Prüfungsstoff des Schwerpunktbereichs „Recht der Politik“ nicht nur für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (30 % der Gesamtnote), sondern gleichzeitig auch für die staatliche Pflichtfachprüfung (70 % der Gesamtnote) des ersten juristischen Staatsexamens von hoher Relevanz. Rechtsgebiete, die zum Pflichtstoff gehören, wie Grundrechte, Europarecht, Staatsorganisationsrecht oder Verfassungsprozessrecht, werden wiederholt und vertieft.

Gegenstand der dreistündigen Aufsichtsarbeit sind Inhalte der Vorlesung „Recht des politischen Prozesses“ oder „Parteien in modernen Demokratien. Ein internationaler Vergleich“. Gegenstand der mündlichen Prüfung sind alternativ die Vorlesungen „Verfassungsprozessrecht“, „Aktuelle Fälle aus der Parlamentspraxis“, „Parteienrecht“, „Parlamentsrecht“ oder „Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik“.

Verantwortlichkeit: