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Examensklausurenkurs

Der Klausurenkurs der Juristischen Fakultät dient der gezielten Vorbereitung auf die erste juristische Staatsprüfung. Er soll den Studierenden die Möglichkeit bieten, sich im Schreiben von Examensklausuren zu üben. Damit bildet er die ideale Ergänzung zum Universitäts-Repetitorium, um das dort vertiefte materielle Wissen auch in der Fallbearbeitung auf Examensniveau anwenden zu können.

Der Klausurenkurs richtet sich ausnahmslos nur an Studierende, die an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf als ErsthörerInnen im Fach Rechtswissenschaften eingeschrieben sind. Zum Abruf der Materialien des Klausurenkurses (Sachverhalte, Lösungsskizzen, Links für Up- und Download der geschriebenen bzw. korrigierten Klausuren) ist eine Belegung des Examensklausurenkurses im Studierendenportal erforderlich.

Es wird den Studierenden empfohlen, im 6. Semester nach dem Absolvieren der Übungen mit der Teilnahme am Klausurenkurs zu beginnen. Im Sommersemester werden stets überproportional viele Strafrechts-Klausuren angeboten. Somit bietet das 6. Semester die ideale Gelegenheit, sich durch die Teilnahme am Strafrechts-Repetitorium und Klausurenkurs optimal in diesem Fachgebiet vorzubereiten. Damit wird den Studierenden ermöglicht, die Strafrechts-Klausur im Examen abzuschichten und bereits im Anschluss an das 6.Fachsemester zu absolvieren. Selbstverständlich ist auch ein früherer Einstieg möglich. Auch ist jederzeit während des laufenden Semesters ein Einstieg möglich.

Bei den zur Bearbeitung ausgegebenen Klausuren handelt es sich in der Regel um Original-Prüfungsklausuren, die in den vergangenen Jahren in der ersten Staatsprüfung in Nordrhein-Westfalen gestellt worden sind. Diese Klausuren werden der Fakultät durch das JPA Düsseldorf zur Verfügung gestellt.

Die Klausuren des Klausurenkurses werden nicht mehr unter Aufsicht im Hörsaal geschrieben, sondern die Sachverhalte werden jeweils freitags bis spätestens 9.00 Uhr in das Studierendenportal eingestellt. Die Studierenden können die Klausur über das Wochenende zu Hause schreiben. Die Abgabe der Klausur (vorzugsweise handschriftlich) muss bis spätestens zum der Ausgabe folgenden Mittwoch, 12.00 Uhr durch Upload einer PDF-Datei über den im Studierendenportal veröffentlichten Link erfolgen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anleitung Online-Korrektur.

Die korrigierten Klausuren werden am Montag vor dem Besprechungstermin, der in der Regel ca. drei Wochen nach Ausgabe der Klausur erfolgt, über einen Link zum Download bereitgestellt. Zeitnah nach der Besprechung werden schriftliche Lösungshinweise im Studierendenportal veröffentlicht.

Es werden im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht jeweils 12 Klausuren pro Semester geschrieben. Im Strafrecht werden im Wintersemester 7 Klausuren und im Sommersemester 13 Klausuren angeboten. Damit soll insbesondere den Studierenden im 6. Semester als Ergänzung zum Examensrepetitorium im Strafrecht die Möglichkeit des Abschichtens der Strafrechts-Klausur ermöglicht werden.

Der Klausurenkurs wird auch in der vorlesungsfreien Zeit kontinuierlich fortgeführt.

Lediglich in den zweiwöchigen Weihnachtsferien und Ostern werden keine Klausurtermine angeboten.

Die jeweils zweistündigen Klausurbesprechungen werden dienstags im Zeitraum von 14.30 bis 16.00 Uhr und 16.30 bis 18.00 Uhr angeboten. Die genauen Termine können dem Gesamtplan des jeweiligen Semesters entnommen werden, der im Studierendenportal veröffentlicht wird. Derzeit finden die Besprechungen als Zoom-Videokonferenzen statt. Die Besprechungen werden durch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät durchgeführt.

Die Rückgabe der Klausuren erfolgt derzeit ausschließlich Online per Download über einen im Studierendenportal veröffentlichten Link. Der Abruf der korrigierten Klausuren ist bis drei Wochen nach der jeweiligen Besprechung möglich. Danach werden die Klausuren gelöscht.

Noch nicht abgeholte Klausuren des WS 2019/2020 werden in der Fachbibliothek Jura verwahrt.

Weitere Fragen beantwortet:

Susanne Kerfs

Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Medienrecht /

Prof. Dr. Karsten Altenhain

Geb. 24.81, R.00.43

Tel: 81-15831

Eine Zusammenfassung der Informationen kann undefinedhier als PDF-Dokument abgerufen werden.

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