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Studienbeginn

Im Folgenden haben wir für Sie zusammengefasst, was in den ersten Wochen Ihres Studiums auf Sie wartet.

Bereits vor dem Start der Vorlesungen am 09.10.2023 warten einige wichtige Veranstaltungen auf Sie:

Von Mittwoch (04.10.) bis zum Freitag (06.10.) finden dann die Einführungstage der Fachschaft statt. Diese sollen in Kleingruppen in Präsenz auf dem Campus durchgeführt werden und bieten die erste Gelegenheit, möglichst viele Kommilitoninnen und Kommilitonen kennen zu lernen, bevor der "Ernst des Studentenlebens" am Montag, dem 09.10.2023, startet.

Am 09.10.2023 werden Sie dann um 14.30 Uhr im Hörsaal 5C (Gebäude 25.11) zunächst offiziell von der Dekanin der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Katharina Lugani, begrüßt werden. Im Anschluss werden sich die Professorinnen und Professoren der Fakultät Ihnen vorstellen.

Gegen 15.30 Uhr folgt dann eine Informationsveranstaltung zum Studienablauf durch die Mitarbeiter der Fachstudienberatung.

 

 

  • Die Vorlesungen im Wintersemester 2023/2024 beginnen am Montag, dem 09.10.2023.

    An diesem Tag werden Sie  um 14.30 Uhr im Hörsaal 5C (Gebäude 25.11) zunächst offiziell von der Dekanin der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Katharina Lugani, begrüßt werden. Im Anschluss werden sich die Professorinnen und Professoren der Fakultät Ihnen vorstellen.

    Gegen 15.30 Uhr folgt dann eine Informationsveranstaltung zum Studienablauf durch die Mitarbeiter der Fachstudienberatung.

    Der Stundenplan des ersten Semesters wird bald auf unserer Webseite zu finden sein.

Die Düsseldorfer Juristische Fakultät ist mit rund 330 Erstsemestern pro Jahr eine vergleichsweise kleine Fakultät. Dies hat den Vorteil, dass eine weitaus individuellere Betreuung der Studierenden möglich ist. Um Ihnen den Einstieg in das rechtswissenschaftliche Studium zu erleichtern und die Distanz zwischen Professoren und Studierenden von Beginn an zu überwinden, wird ab diesem Jahr ein Professorenkolloquium stattfinden. Dies bedeutet: Jeder von Ihnen hat im ersten Semester eine Professorin oder einen Professor als eine Art „Mentor“ in einer kleinen Gruppe mit anderen Studierenden. Eine solche außergewöhnliche enge Betreuung von Studienanfängern ist beispiellos – und ein Markenzeichen der Düsseldorfer Juristenausbildung. In Ihren Kleingruppen werden Sie allgemein an die Inhalte, Methoden und organisatorischen Herausforderungen des Studiums und an das wissenschaftliche Arbeiten herangeführt. Die erworbenen Kenntnisse sollen Ihnen den Zugang zu wissenschaftlichen Texten erleichtern und eine offene Diskussionskultur fördern. Neben den Professoren stehen Ihnen pro Gruppe jeweils zwei Tutoren, die selbst hier an der Fakultät Rechtswissenschaft studieren und sich in einem höheren Semester befinden - von Beginn der Einführungstage über das gesamte Semester hinweg zur Seite und geben in der Eingewöhnungsphase wertvolle Hilfestellung.

Im zweiten Semester findet in Kooperation mit dem Oberlandesgericht, dem Landgericht, dem Verwaltungsgericht und dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ein Justizkolloquium statt. In wöchentlichen Veranstaltungen eröffnen Ihnen erfahrene Juristinnen und Juristen aus den genannten Institutionen einen Einblick in den Beruf. So kommen Sie frühzeitig mit herausragenden Juristinnen und Juristen aus der Düsseldorfer Justiz in Kontakt, lernen Jura ganz praktisch kennen und gewinnen weitere Mentoren für Ihren Weg durch das Jurastudium. Am Ende besuchen alle Teilnehmer gemeinsam in einer Abschlussveranstaltung das Oberlandesgericht. Dort wird sich auch das Justizprüfungsamt Düsseldorf vorstellen, welches für einen großen Teil der Ersten Prüfung zuständig ist.

Sie werden im ersten Semester Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften (AG) besuchen. Einige Module sind verpflichtend für die Semesterabschlussprüfungen, unter anderen kann gewählt werden und manche können ergänzend belegt werden. Anwesenheitspflicht besteht nicht. Sie dürfen und müssen Ihr Studium eigenverantwortlich gestalten. Wir helfen Ihnen dabei nach Kräften. 

Von den Arbeitsgemeinschaften (AG) werden insgesamt nur drei belegt. Informationen zum Belegungsverfahren finden Sie hier. Die Wahl der Arbeitsgemeinschaften startet erst in der ersten Vorlesungswoche und wird von Ihren Tutorinnen und Tutoren  mit Ihnen gemeinsam im Rahmen des Professorenkolloquiums durchgeführt.

Die (durch dunklere Hintergrundfarbe hervorgehobenen) Vorlesungen gehören zu den Pflichtveranstaltungen. Dies bedeutet, dass der dort behandelte Stoff zum Prüfungswissen für die erste Prüfung gehört. Von den übrigen Veranstaltungen muss jeweils nur eine belegt werden (nicht zwingend im ersten Semester).

Die Rechtsgrundlagen finden Sie hier.

Beispielstundenplan

Verantwortlichkeit: