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Erstes hybrides „Forum Energierecht“ zum Urteil des EuGH im sogenannten „Deutschland-Verfahren“

Am 08.11.2021 veranstaltete das Düsseldorfer Institut für Energierecht das erste hybride „Forum Energierecht“ zum Urteil des EuGH im sogenannten „Deutschland-Verfahren“. Dieses Vertragsverletzungsverfahren wendet sich gegen die normgeleitete Regulierung durch die Bundesnetzagentur. Nach dem Urteil des EuGH muss die Bundesnetzagentur energierechtliche Entscheidungen „völlig unabhängig“ von der exekutive und von der legislativen Gewalt treffen (Rs. C-718/18). Die Entscheidung des EuGH wirft vielfältige Fragen auf, die auch Grundfragen des Verfassungsrechts betreffen.

Zu Beginn der Veranstaltung begrüßte Frau Prof. Dr. Kreuter-Kirchhof die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei dieser ersten hybriden Veranstaltung des DIER. 65 Teilnehmende waren präsent in das Haus der Universität gekommen; 170 nahmen via Zoom teil. Prof. Dr. Jörg Gundel, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Universität Bayreuth, fasste zunächst die wesentlichen Aussagen des Urteils zusammen und entwickelte die Konsequenzen des Urteils für die energierechtliche Regulierung in Deutschland.

Anschließend erläuterte Dr. Oliver Koch, stellvertretender Referatsleiter der Generaldirektion Energie in der Europäischen Kommission, aus welchen Gründen die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitete. Dabei stützte er die Forderung der EU-Kommission nach der völligen Unabhängigkeit der BNetzA auf den Wortlaut von Art. 57 Abs. 4 Energiebinnenmarkt-Richtlinie und erklärte, dass Deutschland kein „Einzelfall“ sei, sondern auch gegen Belgien ein vergleichbares Verfahren eingeleitet worden sei.

Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, berichtete über die Auswirkungen, die das Urteil für die BNetzA habe und wie die Behörde in der Praxis mit diesem Urteil umgeht. Dabei warf er insbesondere die Frage auf, durch welche Instrumente die BNetzA in Zukunft eine verlässliche Regulierung ex ante gewährleisten.

Schließlich widmete sich Prof. Dr. Peter Meier-Beck, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D., den Auswirkungen des Urteils auf den gerichtlichen Rechtsschutz. Da der Richter allein an Recht und Gesetz gebunden ist, ist der Rechtsschutz von der gesetzlichen Grundlage abhängig.

An die Vorträge schloss sich eine intensive Diskussion der Vortragenden mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an, die sich auch über Zoom beteiligen konnten.

Wir bedanken uns herzlich bei den Gastrednern, die unterschiedliche Perspektiven auf das Urteil eröffneten, sowie bei den insgesamt knapp 240 Teilnehmenden, die mit ihren spannenden Beiträgen zu einer lebhaften Diskussion und einem gelungenen Forum beigetragen haben!

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