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Besuch französischer Anwaltsschülerinnen und Anwaltsschüler an der Juristischen Fakultät

Am Mittwoch, dem 2. Mai 2018, besuchte eine Gruppe von 17 Schülerinnen und Schülern der Anwaltsschule der Rechtsanwaltskammer Paris die Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Die Gruppe wurde begleitet von Herrn Rechtsanwalt Karl Beltz, dem Vizepräsidenten der Deutsch-Französischen Kommission der Pariser Rechtsanwaltskammer, und Herrn Brice Martin, dem Beauftragten der Anwaltsschule für internationale Beziehungen. Eingebettet war der Besuch in ein einwöchiges „Séminaire d’Allemagne“, das die Pariser Anwaltsschule und das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen organisiert hatten. Im Rahmen ihres einwöchigen Studienaufenthaltes in Düsseldorf besuchte die Gruppe u. a. das Justizministerium, die Staatskanzlei, verschiedene Anwaltskanzleien, die Anwaltskammer und das Landgericht. Außerdem gab es ein Treffen mit deutschen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren.

Während es für deutsche Referendarinnen und Referendare bereits seit den 1960er Jahren die Möglichkeit gibt, einen einwöchigen Studienaufenthalt in Frankreich zu verbringen, hat „in der Gegenrichtung“ das „Séminaire d’Allemagne“ in diesem Jahr zum ersten Mal stattgefunden. Daher hatte die Unterstützung durch die Juristische Fakultät eine besondere Bedeutung für die Verstär-kung des deutsch-französischen Austauschs im Bereich der post-universitären Juristenausbildung. Diese Einbindung knüpft an den deutsch-französischen Studienkurs DFS, aber auch an die dadurch entstandene Gerichtspartnerschaft des LG Düsseldorf und des TGI Pontoise an.

Die Anwaltsschülerinnen und Anwaltsschüler wurden zunächst durch die Prorektorin für Internationales, Frau Prof. Dr. Andrea v. Hülsen-Esch, begrüßt. Anschließend richtete die Dekanin unserer Fakultät, Frau Prof. Dr. Nicola Preuß, ein Grußwort an die Gruppe. Danach hielt Herr Prof. Dr. Andreas Feuerborn einen Vortrag zu aktuellen Aspekten im Bereich der Arbeitsrechtsvergleichung. In französischer Sprache erläuterte er die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu Diskriminierungsverboten im Arbeitsrecht. Nach dem Vortrag entspann sich eine angeregte Diskussion, und es wurden auch rechtsvergleichende Fragen zu anderen Gebieten wie etwa dem Kündigungsschutz oder der Wirkungsweise von Tarifverträgen gestellt.

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