Informationen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Die erforderlichen Leistungsnachweise bzw. Befreiungen des Dekanats (siehe unten) sind im Original mit dem bereits mit den persönlichen Daten ausgefüllten BAföG-Formular mitzubringen.
WICHTIG: Eine Anerkennung anderer Leistungsnachweise und Bescheinigungen anstelle der aufgeführten erforderlichen Nachweise kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Ebenso kann bei Fehlen eines Leistungsnachweises die Bescheinigung nicht ausgestellt werden; diesbezüglich besteht kein Ermessen.
Allgemeine Informationen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Studentenwerk der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf
Bescheinigung zur "unmittelbaren Nähe zum letzten Abschnitt der Abschlussprüfung"
Im Zusammenhang mit der Erhebung von Studiengebühren häufen sich Anträge von Studierenden beim Justizprüfungsamt und im Dekanat, die auf die Ausstellung einer Bescheinigung zur „unmittelbaren Nähe zum letzten Abschnitt der Abschlussprüfung“ gerichtet sind. Für die Ausstellung derartiger Bescheinigungen ist ausschließlich das Justizprüfungsamt zuständig; vom Dekanat ausgestellte Bescheinigungen werden vom Studierendensekretariat nicht anerkannt. Das Justizprüfungsamt weist darauf hin, dass die „unmittelbare Nähe zum letzten Abschnitt der Abschlussprüfung“ erst bescheinigt werden kann, wenn Studierende sich zur Prüfung angemeldet haben und vom Justizprüfungsamt zur Prüfung zugelassen worden sind. Die Meldung zur Prüfung allein reicht nicht aus.
BAföG-Bescheinigungen gem. § 48 BAföG (Formblatt 5, Bescheinigung von Leistungsnachweisen)
Notwendige Leistungsnachweise nach der neuen Studienordnung:
Die nach dem vierten Semester für die Zahlung von BAföG notwendige Bescheinigung wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt:
- Vorlage des Zwischenprüfungszeugnisses
Die nach dem fünften Semester für die Zahlung von BAföG notwendige Bescheinigung wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt:
- Vorlage des Zwischenprüfungszeugnisses
- Übungsleistungen
- eine Klausur
- eine Hausarbeit**
- Grundlagenschein oder
Fremdsprachenzeugnis
Die nach dem sechsten Semester für die Zahlung von BAföG notwendige Bescheinigung wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt:
- Vorlage des Zwischenprüfungszeugnisses
- Übungsleistungen
- zwei Klausuren
- zwei Hausarbeiten**
- Grundlagenschein
- Fremdsprachenzeugnis
Die nach dem siebten Semester für die Zahlung von BAföG notwendige Bescheinigung wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt:
- Vorlage des Zwischenprüfungszeugnisses
- Übungsleistungen
- drei Klausuren
- zwei Hausarbeiten
- Grundlagenschein
- Fremdsprachenzeugnis
**) Höchstens eine Übungshausarbeit kann durch einen Seminarschein ersetzt werden.