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Informationen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Die erforderlichen Leis­tungs­nach­wei­se bzw. Be­frei­ung­en des De­ka­nats (siehe unten) sind im O­ri­gi­nal mit dem be­reits mit den per­sön­li­chen Da­ten aus­ge­füll­ten BAföG-Formular mit­zu­brin­gen.

WICHTIG: Eine Anerkennung anderer Leis­tungs­nach­wei­se und Be­schei­ni­gung­en an­stel­le der auf­ge­führ­ten er­for­der­li­chen Nach­wei­se kommt grund­sätz­lich nicht in Be­tracht. E­ben­so kann bei Feh­len ei­nes Leis­tungs­nach­wei­ses die Be­schei­ni­gung nicht aus­ge­stellt wer­den; dies­be­züg­lich be­steht kein Er­mes­sen.

Allgemeine Informationen

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Studentenwerk der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf

Bescheinigung zur "unmittelbaren Nähe zum letzten Abschnitt der Abschlussprüfung"

Im Zusammenhang mit der Erhebung von Studiengebühren häufen sich Anträge von Studierenden beim Justizprüfungsamt und im Dekanat, die auf die Ausstellung einer Bescheinigung zur „unmittelbaren Nähe zum letzten Abschnitt der Abschlussprüfung“ gerichtet sind. Für die Ausstellung derartiger Bescheinigungen ist ausschließlich das Justizprüfungsamt zuständig; vom Dekanat ausgestellte Bescheinigungen werden vom Studierendensekretariat nicht anerkannt. Das Justizprüfungsamt weist darauf hin, dass die „unmittelbare Nähe zum letzten Abschnitt der Abschlussprüfung“ erst bescheinigt werden kann, wenn Studierende sich zur Prüfung angemeldet haben und vom Justizprüfungsamt zur Prüfung zugelassen worden sind. Die Meldung zur Prüfung allein reicht nicht aus.

BAföG-Bescheinigungen gem. § 48 BAföG (Formblatt 5, Bescheinigung von Leistungsnachweisen)

Notwendige Leistungsnachweise nach der neuen Studienordnung:

Die nach dem vierten Semester für die Zahlung von BAföG notwendige Bescheinigung wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

  • Vorlage des Zwischenprüfungszeugnisses

Die nach dem fünften Semester für die Zahlung von BAföG notwendige Bescheinigung wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

  • Vorlage des Zwischenprüfungszeugnisses
  • Übungsleistungen
    • eine Klausur
    • eine Hausarbeit**
  • Grundlagenschein oder
    Fremdsprachenzeugnis

Die nach dem sechsten Semester für die Zahlung von BAföG notwendige Bescheinigung wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

  • Vorlage des Zwischenprüfungszeugnisses
  • Übungsleistungen
    • zwei Klausuren
    • zwei Hausarbeiten**
  • Grundlagenschein
  • Fremdsprachenzeugnis

Die nach dem siebten Semester für die Zahlung von BAföG notwendige Bescheinigung wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

  • Vorlage des Zwischenprüfungszeugnisses
  • Übungsleistungen
    • drei Klausuren
    • zwei Hausarbeiten
  • Grundlagenschein
  • Fremdsprachenzeugnis

**) Höchstens eine Übungshausarbeit kann durch einen Seminarschein ersetzt werden.

Verantwortlichkeit: