Zum Inhalt springenZur Suche springen

Praktika

Praktika im Juristischen Studium

Im Rahmen Ihres Studiums ist es für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach § 8 JAG NRW erforderlich, dass Sie mindestens zwei sechswöchige Pflichtpraktika absolvieren.

Eines der Pratika muss in Bereichen der Verwaltung absolviert werden, also beispielsweise bei Behörden, Ämtern oder Ministerien. Ein weiteres Praktikum ist im Bereich der Rechtspflege, also insbesondere in der Rechtsanwaltschaft oder einer Rechtsabteilung, zu absolvieren.

Das Praktikum muss nicht zwingend an einem Stück absolviert werden, eine Aufteilung ist möglich.

Hier gelangen Sie zu den gesammelten Informationen zur praktischen Studienzeit auf den Seiten des Justizprüfungsamtes.

Die Praktikumsbescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Praktikumsstätte samt Merkblatt können Sie hier herunterladen.

Ihnen steht die Wahl Ihrer Praktikumsstätte selbstverständlich frei.

Unsere Angebote für Ihr Praktikum

Verantwortlichkeit: