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Aufbaumodul Recht der Politik

Folgende Veranstaltungen bietet das Aufbaumodul des Schwerpunktbereiches „Recht der Politik“ an. Es sind mindestens 8 SWS zu belegen.

1) Obligatorische Veranstaltungen

Folgende Veranstaltungen sind jeweils obligatorisch zu belegen:

Recht der politischen Parteien (2 SWS)
Leitung: Dr. Heike Merten
Themen

Politische Parteien sind einerseits unabdingbar für die Verwirklichung eines demokratisch-parlamentarischen Regierungssystems, leiden andererseits aber zunehmend an sinkenden Mitgliederzahlen und sinkender Akzeptanz in der Bevölkerung. Die Veranstaltung dient der Einführung in das Recht dieser wesentlichen Akteure in der Demokratie. In den Blick genommen werden dabei neben den rechtlichen Grundlagen der Parteiendemokratie ferner die Spannungen zwischen der Normativität und der Realität politischen Geschehens; dies sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene. Einer der Schwerpunkte wird im Recht der Politikfinanzierung liegen. Einzelne Problemfelder werden in Form von Fällen aufgearbeitet.

Parlamentsrecht (2 SWS)
Leitung: Prof. Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB a.D.
Themen

Das Parlament ist das Zentralorgan der Demokratie. Als oberstes politisches Verfassungsorgan ist es der Ort, an dem der politische Wille des Volkes gebildet und formuliert wird. Das Parlament ist die institutionalisierte Form der Volkssouveränität. Durch Bestimmungen, die den Geschäftsgang und das Zustandekommen von Beschlüssen und Entscheidungen regeln, wird die Kontinuität der demokratischen Willensbildung und die fachliche Angemessenheit der verbindlichen Entscheidungen sichergestellt. Das Parlamentsrecht widmet sich daher dem rechtlichen Rahmen und den funktionssichernden Garantien der parlamentarischen Arbeit. Diese Vorlesung dient dem vertiefenden Einblick in die vielfältigen rechtlichen Rahmenbedingungen des Parlaments.

2) Wahlweise Veranstaltungen

Neben den obligatorischen Vorlesungen sind weitere Veranstaltungen aus dem Angebot der Aufbaumodule zu belegen. Dabei besteht die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Veranstaltungen zu wählen:

Rechtsprobleme der Politik aus der Perspektive der Exekutive (1 SWS)
Leitung: Dr. Harald Hemmer
Themen Die Vorlesung behandelt Rechtsprobleme, namentlich des Staatsorganisationsrechts, aus der Warte der Regierung. Im Vordergrund steht das Verfassungsrecht des Bundes, allerdings werden auch Bezüge zum Landesverfassungsrecht hergestellt. Gegenstand sind unter anderem der Aufbau und die Funktionsweise der Regierung, die persönliche Rechtsstellung der Mitglieder der Regierung sowie die Beziehungen zu anderen Verfassungsorganen. Ferner werden Fragen der Öffentlichkeitsarbeit der Regierung und der Auskunftspflicht der Regierung gegenüber dem Parlament behandelt.
Aktuelle Fälle aus der Parlamentspraxis (2 SWS)
Leitung: Prof. Dr. Schönberger und Dr. Heike Merten
Themen

Die Veranstaltung behandelt aktuelle Probleme aus der parlamentarischen Praxis. Dabei werden neben parlamentsrechtlichen Klassikern auch tagesaktuelle Fälle besprochen und teilweise auch von den Studierenden vorbereitet und bearbeitet. Ergänzend dazu soll eine Exkursion nach Berlin mit Besuch im Bundestag und möglichst einer parteien- bzw. parlamentsrechtlich geprägten mündlichen Verhandlung des VG Berlin oder OVG Berlin-Brandenburg durchgeführt werden.

Steuerverfassungsrecht (als Teil der Einführung in das Steuerrecht) (1 SWS)
Leitung: Prof. Dr. Matthias Valta

Themen Die Vorlesung dient dazu, sich einen ersten Überblick über das Steuerrecht zu verschaffen. Sie setzt keine steuerlichen Vorkenntnisse voraus. Sie bietet einen Einblick in das Steuerverfassungsrecht und die steuerrechtliche Grundsystematik. Behandelt werden dabei das Steuersystem der Bundesrepublik sowie die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Besteuerung.
Parteien in modernen Demokratien. Ein internationaler Vergleich  (2 SWS)
Leitung: Prof. Dr.  Thomas Poguntke
Themen

Die Vorlesung gibt einen Überblick über den Stand der international vergleichenden Forschung zu Parteien und Parteiensystemen in modernen Demokratien. Ausgehend von Theorien zur Genese von Parteien und Parteiensystemen werden die wichtigsten Entwicklungsschritte in der Entwicklung von politischen Parteien behandelt. Auf der Basis der Kenntnis der wichtigsten Parteitypen werden dann im zweiten Teil der Vorlesung einzelne Aspekte von Parteien vertiefend behandelt. Hierzu zählen beispielsweise der Mitgliederschwund von Parteien, die Diskussion um die Parteienverdrossenheit, Alternativen zu Parteien, Veränderungen der Parteiensysteme, extreme Parteien sowie Parteien und Demokratie.

Verfassungsprozessrecht (2 SWS als vorgezogenes Aufbaumodul im SoSe)
Leitung: Dr. Heike Merten und Dr. Alexandra Bäcker
Themen Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung von Grundfragen und spezifischen Strukturen des Bundesverfassungsprozessrechts, wobei die verfassungsprozessrechtlichen Problemstellungen auch anhand von aktuellen Entscheidungen vermittelt und vertieft werden.
Verantwortlichkeit: