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Rechtsgrundlagen des Studiums

Grundlage der Juristenausbildung ist das undefinedJuristenausbildungsgesetz NRW (JAG). Nachfolgend finden Sie die aktuellen, für Servicezwecke editierten, Fassungen der Rechtsgrundlagen, die für das Studium an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine Universität gelten. Diese Sammlung soll den Umgang mit den machmal in verschiedenen öffentlichen Bekanntmachungen veröffentlichten Ordnungen und ihren jeweiligen Änderungen erleichtern.

Im Zweifel sind aber allein die originalen in den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlichten (Teil-)Dokumente maßgeblich.

Studienordnung

Anlagen zu § 14 der Studienordnung - Leistungspunktesystem


Anlagen zu § 18 der Studienordnung - Leistungskontrolle im deutsch-französischen Studienkurs


Zwischenprüfungsordnung

Schwerpunktbereichsprüfungsordnung

Ordnungen für die Begleitstudiengänge

Verantwortlichkeit: