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Allgemeine Hinweise zu den Arbeitsgemeinschaften

Für die Studierenden des ersten Fachsemesters werden i.d.R. ab der dritten Vorlesungswoche folgende vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaften angeboten:

  • Bürgerliches Recht I
  • Strafrecht I
  • Öffentliches Recht I

Für die Studierenden des zweiten bis vierten Fachsemesters werden i.d.R. ab der zweiten Vorlesungswoche folgende vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaften angeboten:

  •  zweites Semester:
    • Bürgerliches Recht II
    • Strafrecht II
    • Öffentliches Recht II
  • drittes Semester:
    • Bürgerliches Recht III
    • Strafrecht III
    • Öffentliches Recht III
  • viertes Semester:
    • Bürgerliches Recht IV
    • Strafrecht IV*
    • Öffentliches Recht IV*

* nach Möglichkeit

Die Arbeitsgemeinschaften sind grundsätzlich auf eine Teilnehmerzahl von maximal 20 Studierenden ausgelegt.

Über die regelmäßige Teilnahme an einer AG wird den Studierenden nur nach Bedarf eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Voraussetzung ist, dass der betreffende Studierende

a) in der jeweiligen AG einen Platz erhalten und

b) nicht öfter als dreimal gefehlt hat. 

Allerdings ist die regelmäßige AG-Teilnahme weder Voraussetzung für die Schwerpunktbereichsprüfung noch für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung.

Sie hilft jedoch beim Erlernen der gutachterlichen Falllösung und dienen damit der Vorbereitung auf die Semesterabschlussklausuren sowie auf die späteren Prüfungen im Rahmen des Studiums. 

 

Hinweis: Informationen zur Belegung der Arbeitsgemeinschaften werden rechtzeitig auf der Homepage unter Fakultät aktuell veröffentlicht.

Verantwortlichkeit: