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Aufbaumodul Steuerrecht

Dieses Modul erweitert das Basiswissen im Bereich Unternehmenssteuerrecht.

Unternehmenssteuerrecht (Vertiefung) (2 SWS)
Leitung: Prinz
ThemenDie Veranstaltung vertieft den Stoff der Einführung in das Unternehmenssteuerecht mit Schwerpunkt im Bereich der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Konzernstrukturen.
Internationales Steuerrecht  (1 SWS)
Leitung: Lüdicke
Themen Steuerrechtliche Sachverhalte vollziehen sich häufig grenzüberschreitend. Dann gilt es die Besteuerungsansprüche der beteiligten Staaten abzustimmen und Mehrbelastungen für den Steuerpflichtigen zu vermeiden. Die Veranstaltung behandelt sowohl die nationalen Regelungen von Auslandssachverhalten als auch das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen, die als völkerrechtliche Verträge zur Vermeidung von Mehrbelastungen beitragen.
Europäisches Steuerrecht (2 SWS)
Leitung: Valta
ThemenDie Veranstaltung trägt der wachsenden Bedeutung des Europarechts für die Steuerpraxis Rechnung. Behandelt wird der Einfluss des Europarechts auf das Recht der direkten Steuern. Neben Fragen der Steuerharmonisierung steht die Rechtsprechung des EuGH zur Anwendung der Grundfreiheiten und des Beihilfeverbots auf die Besteuerung von natürlichen Personen und Unternehmen im Zentrum.
Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
unter besonderer Berücksichtigung der Unternehmensnachfolge (1 SWS)
Leitung: Söffing
ThemenDie Veranstaltung führt ein in das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht unter besonderer Berücksichtigung des Bewertungsrechts. Hierauf aufbauend wird die Unternehmensnachfolge behandelt, die sich sowohl auf die unentgeltliche aber auch auf die entgeltliche Nachfolge im unternehmerischen Bereich beziehen wird. In diesem Zusammenhang werden auch die Rechtsbereiche des Bilanzsteuerrechts und des Umwandlungsrechts berührt.
Umwandlungssteuerrecht (1 SWS)
Leitung: Schneider
ThemenGrundlagen des Umwandlungssteuerrechts. Nach einem Überblick über die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen des Umwandlungsrechts und einer allgemeinen Einführung in das Umwandlungssteuerrecht wird die steuerliche Behandlung typischer Umwandlungsformen detaillierter behandelt, insbesondere diejenige der im Umwandlungsgesetz behandelten Formen (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel) sowie von sog. Einbringungen. Der Schwerpunkt der Veranstaltung wird bei rein „deutschen" Umwandlungen liegen; grenzüberschreitende / internationale Umwandlungen werden am Rande behandelt.
Verantwortlichkeit: