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Aufbaumodul Öffentliches Recht

Das Aufbaumodul besteht aus folgenden Veranstaltungen, aus denen mehrere Veranstaltungen mit insgesamt 8 SWS frei zu wählen sind.

Energie- und Klimaschutzrecht, vorgezogen in das Sommersemester (2 SWS)
Leitung: Kreuter-Kirchhof
ThemenDie Vorlesung widmet sich dem Energierecht als Recht der Wirtschaft und des Klimaschutzes. Sie bietet einen Überblick über das Recht der Energiewirtschaft mit dem System der Regulierung des Netzbetriebs und dem Recht zum Ausbau der erneuerbaren Energien einschließlich der europa- und völkerrechtlichen Bezüge.
Verfassungsprozessrecht, vorgezogen in das Sommersemester (2 SWS)
Leitung: Bäcker / Merten
Themen Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung der Grundlagen und spezifischen Strukturen des Bundesverfassungsprozessrechts, wobei die verfassungsprozessrechtlichen Problemstellungen auch anhand von aktuellen Entscheidungen vermittelt und vertieft werden.
Grundlagen des öffentlichen Wirtschaftsrechts (2 SWS)
Leitung: Dietlein
ThemenDas öffentliche Wirtschaftsrecht gliedert sich in die Gebiete Wirtschaftsverfassungsrecht sowie Wirtschaftsverwaltungsrecht. Geht es im Wirtschaftsverfassungsrecht vorrangig um die grundrechtlichen Determinanten unserer Wirtschaftsordnung, führt das Wirtschaftsverwaltungsrecht in die zentralen einfachgesetzlichen Regelwerke des öffentlichen Wirtschaftsrechts, namentlich in die Gewerbeordnung und in das kommunale Wirtschaftsrecht
Spezialfragen des Polizeirechts (1 SWS)
Leitung: Wiefelspütz
Themen In der Veranstaltung sollen aus dem Grundstudium bekannte polizeirechtliche Inhalte wiederholt und vertieft werden. Die Veranstaltung widmet sich neben tagesaktuellen polizeirechtlichen Problemen auch Prüfungsklassikern wie dem polizeilichen Vollstreckungsrecht. Darüber hinaus werden Spezialbereiche, wie z.B. das Versammlungsrecht, besprochen.
Spezialfragen des Kommunalrechts (1 SWS)
Leitung: Dietlein / Josten
Themen Die Veranstaltung vertieft zentrale Fragestellungen des Kommunalrechts. Erörtert werden u. a. Fragen der kommunalen Neugliederung, des Kommunalwahlrechts sowie des kommunalen Wirtschaftsrechts einschließlich der kommunalen Zusammenarbeit.
Ausländerrecht (2 SWS)
Leitung: Fleuß
ThemenDie Veranstaltung trägt der erheblichen Bedeutung des Ausländerrechts in der gerichtlichen und anwaltlichen Praxis Rechnung. Ausländerrecht ist das Recht des Aufenthalts von Ausländern im Bundesgebiet. Die Vorlesung vermittelt einen systematischen Überblick über die drei zentralen Fragestellungen des Ausländerrechts: Aufenthaltstitel, Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts und tatsächliche Beendigung des Aufenthaltes. Dabei werden die Bezüge zum Gemeinschaftsrecht, zum Verwaltungsverfahrens- und zum Verwaltungsprozessrecht hergestellt. Der Dozent ist Richter am Bundesverwaltungsgericht und seit Jahren in vielfältiger Weise mit dem Ausländerrecht befasst.
Grundlagen des Umweltrechts (2 SWS)
Leitung: Posser
ThemenDas Umweltrecht gilt als Referenzgebiet für modernes Verwaltungsrecht. Die Vorlesung führt in einem allgemeinen Teil in die Ziele, Prinzipien und Instrumente des Umweltrechts ein. Dabei wird gezeigt, dass das Umweltrecht zwar seine Wurzeln als lex specialis zum Gewerberecht im Ordnungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht hat, aber längst eigene Wege eingeschlagen hat, die inzwischen ihrerseits auf das allgemeine (deutsche und europäische) Verwaltungs- und Verfassungsrecht zurückwirken. In einem besonderen Teil der Vorlesung werden dann ausgewählte Materien, insbesondere das Naturschutz-, Immissionsschutz- und Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht in Grundzügen beleuchtet.
Landesverfassungsrecht (1 SWS)
Leitung: Heusch
Themen In der Veranstaltung sollen die Grundzüge des Landesverfassungsrechts dargestellt werden. Das Verhältnis von Bundes- zu Landesverfassungsrecht im föderalen Staat des Grundgesetzes bildet den ersten Schwerpunkt. Die Landesgrundrechte, deren Verletzung ab 1. Januar 2019 erstmals in Nordrhein-Westfalen mit der Individualverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof des Landes gerügt werden kann, werden danach thematisiert. Kern der Landesverfassung und damit auch der Veranstaltung ist weiterhin das Staatsorganisationsrecht (Strukturprinzipien, Verfassungsorgane, Kompetenzen, Verfahren und Handlungsformen). Nach der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung werden schließlich auch der Verfassungsgerichtshof des Landes und die einzelnen Verfahrensarten besprochen. Bei Interesse kommt ggf. auch ein Besuch des Verfassungsgerichtshofs in Münster in Betracht
Europäisches Wirtschaftsrecht (2 SWS)
Leitung: Hilf
Themen Die Vorlesung widmet sich den Grundlagen des europäischen Wirtschaftsrechts, unter anderem dem europäischen Beihilferecht. Anhand von Fällen wird die Bedeutung des Rechtsgebiets für die Praxis veranschaulicht.
Verantwortlichkeit: