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Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale) und Prof. Dr. Hans Jürgen Meyer-Lindemann, M.C.J. (NYU) als Sachverständige für die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung

Braucht es ein gemeinsames deutsch-französisches Wirtschaftsgesetzbuch? Die Arbeitsgruppe „Harmonisierung des deutschen und französischen Wirtschafts- und Insolvenzrechts (AG HWIR)“ der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung  soll Vorschläge für eine deutsch-französische Harmonisierung des Wirtschafts- und Insolvenzrecht erarbeiten.

Basierend auf Vorschlägen der Association Henri Capitant für die Schaffung eines europäischen Wirtschaftsgesetzbuchs fand am 19. März 2021 eine Sachverständigenanhörung zum Bereich des Finanz- und Marktrechts statt. Zwei der Direktoren des Instituts für Kartellrecht, Professor Kersting und Professor Meyer-Lindemann, waren Teil einer Gruppe von neun Experten und Expertinnen aus Wissenschaft und Praxis, die Stellungnahmen im Rahmen einer zweistündigen Anhörung abgaben und sich den Fragen der französischen und deutschen Parlamentarier stellten.

Professor Kersting fasste seine Stellungnahme, die sich auf den Bereich des Kartellrechts bezog, folgendermaßen zusammen: „Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Idee eines deutsch-französischen Wirtschaftsgesetzbuches ein spannendes und ambitioniertes Projekt darstellt. Für den Bereich des Kartellrechts ist der vorliegende Entwurf eine erste Ausgangsbasis. Er bedarf jedoch noch erheblicher Überarbeitungen und Ergänzungen. Letztlich wird man auch noch einmal die Frage zu beantworten haben, inwieweit das Kartellrecht aufgrund der bereits weit fortgeschrittenen europäischen Harmonisierung und der intensiven Abstimmung zwischen den Wettbewerbsbehörden hier überhaupt eine Vorreiterrolle einnehmen sollte.“

Eine etwas ausführlichere Zusammenfassung der Sachverständigenanhörung finden Sie auf unserem Blog d-kart.de. Die vollständige schriftliche Stellungnahme, die Professor Kersting gemeinsam mit seinen Mitarbeitern Anna-Jacqueline Limprecht und Dr. Patrick Hauser ausgearbeitet hat, ist auf der Webseite der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung abrufbar. Die Stellungnahme von Professor Meyer-Lindemann findet sich hier ebenfalls.

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