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Abgabe der Hausarbeit im Bürgerlichen Recht durch Dritte

Die Abgabe der Hausarbeit muss nicht persönlich erfolgen, dies kann auch durch andere Personen geschehen. Beachten Sie dafür bitte die angekündigten Öffnungszeiten: 

Mittwoch – Freitag, (4.10. - 6.10.) ist das Sekretariat zur Abgabe der Hausarbeiten an folgenden Zeiten geöffnet: 10.00 – 12.15 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr.

Am Montag, dem 9.10.17, ist das Sekretariat von 10.00 – 15.00 Uhr besetzt.

Es besteht zudem die Möglichkeit, die Hausarbeit rechtzeitig per Post (der Poststempel ist entscheidend) einzureichen.

Bitte denken Sie auch an die digitale Einreichung.

Weiterhin gutes Gelingen,
i.A. Vivien Eggert

Kategorie/n: Studium, Noack
Verantwortlichkeit: