Zum Inhalt springenZur Suche springen

Mündliche Schwerpunktbereichsprüfungen: Testempfehlung

Seit Freitag, dem 11.06.2021, gilt sowohl in NRW als auch in Düsseldorf die Inzidenzstufe 1. Aus diesem Grunde entfällt nach Punkt 2.3 der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an den Hochschulen im Land NRW vom 2. Juni 2021 i.V.m. § 11 Abs. 4 Nr. 3 CoronaSchVO vom 26. Mai 2021 i.d.F. vom 10. Juni 2021 für die Teilnahme an Prüfungen die Testpflicht mit Negativtestnachweis.

Im Interesse aller an den Prüfungen Beteiligter bitte ich Sie aber sehr herzlich, dennoch vor den Prüfungen mindestens einen Selbsttest durchzuführen, sofern Sie nicht bereits geimpft oder genesen sind.

Wir bedauern, dass es erneut kurzfristig zu einer Änderung der Rahmenbedingungen für die mündlichen Schwerpunktbereichsprüfungen kommt und bitten um Verständnis.

Für Ihre mündliche Prüfung wünschen wir Ihnen alles Gute.

Mit besten Grüßen

Christian Kersting

(Univ.-Prof., Dekan als Vorsitzender des Prüfungsausschusses)

Kategorie/n: Corona, Studium, Startseitenbericht
Verantwortlichkeit: