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Der Deutsch-Französische Studienkurs besuchte das Landgericht Düsseldorf

Bild: Pressestelle des Landgerichts Düsseldorf

Im Rahmen der Kooperation des Landgerichts Düsseldorf mit der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität besuchten am Dienstag, dem 24.02.2015, vierzehn Studierende des integrierten Deutsch-Französischen Studienkurses das Landgericht Düsseldorf. 

Präsident des Landgerichts Dr. Bernd Scheiff und Prodekan Prof. Dr. Andreas Feuerborn, Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung an der Heinrich-Heine-Universität, begrüßten die Studierenden.

Das drei Jahre dauernde Universitätsprogramm ermöglicht es Studierenden der Juristischen Fakultäten der Université de Cergy-Pontoise und der Heinrich-Heine-Universität einen Doppelabschluss im deutschen und französischen Recht zu erwerben. Während im ersten Studienjahr die Gruppen aus Cergy-Pontoise und Düsseldorf noch getrennt studieren, bilden sie ab dem zweiten Studienjahr eine Studiengruppe, die gemeinsam ein Jahr in Düsseldorf und ein weiteres Jahr in Cergy-Pontoise absolviert.

Im Landgericht Düsseldorf erhielten die deutschen und französischen Studierenden zunächst eine Einführung in das deutsche Gerichtssystem. Anschließend besuchten sie zwei Gerichtsverhandlungen in Zivilsachen. Diese Gerichtsverhandlungen zum Kaufrecht und zum anwaltlichen Vergütungsrecht, die in ihrer Dichte auch für deutsche Studierende im zweiten Studienjahr nicht einfach zu verstehen waren, wurden nach den Verhandlungen von den zuständigen Richtern erläutert.

 

Autor/in: Dr. Elisabeth Stöve, Pressesprecherin des Landgerichts
Kategorie/n: Startseitenbericht, Deutsch-französischer Studienkurs
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