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Informationen des Dekans zum Vorlesungsbeginn im Wintersemester 21/22

Zoom

Vorlesung Juristische Fakultät

Liebe Studentinnen, liebe Studenten,

am Montag, dem 11.10.2021, starten die Vorlesungen des Wintersemesters 2021/22, zu dem ich Sie alle herzlich begrüße.

Besonders heiße ich dazu die Erstsemester auf dem Campus willkommen. Am Montag findet um 14.30 Uhr in Hörsaal 5C (Gebäude 25.11.)  eine offizielle Begrüßung statt, bei der sich die Professorinnen und Professoren dieser Fakultät vorstellen werden.

In diesem Semester sollen die Lehrveranstaltungen zu einem sehr großen Teil wieder in Präsenz stattfinden. Um hierfür einen sicheren Rahmen zu schaffen, hat das Rektorat der HHU bereits einige Regeln veröffentlicht. Hierzu möchte ich noch einmal auf folgende Aspekte hinweisen:

Gemäß den aktuellen rechtlichen Vorgaben dürfen an den Präsenzveranstaltungen der Universitäten derzeit nur hinsichtlich einer Corona-Infektion vollständig geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen teilnehmen. Daher müssen Sie immer einen gültigen Nachweis über Ihren 3G-Status sowie einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich führen und vor Zutritt zu einer Veranstaltung vorlegen können. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung nicht erlaubt.

An festgelegten Eingängen zu den Hörsaalgebäuden (u.a. Gebäudetrakt 25 und Sportinstitut 28.01) werden Einlasskontrollen mit einer Überprüfung des 3G-Status durchgeführt werden.

Um vollständig geimpften Studierenden die notwendigen Kontrollen zu erleichtern, haben diese die Möglichkeit, der Universität freiwillig ihren Impfstatus mitzuteilen und daraufhin eine „Impfvignette“, das heißt einen Aufkleber auf ihrem Studierendenausweis zu erhalten. Die Vignette ist für das Wintersemester 2021/22 gültig. Im Regelfall ist der Zugang zu Lehrveranstaltungen dann durch einfaches Vorzeigen des Studierendenausweises mit Vignette über eine sogenannte „Fast Lane“ möglich. Dies verkürzt für vollständig Geimpfte die Kontrollzeiten und ein Impfnachweis sowie ein Lichtbildausweis müssen nur noch für Stichproben bereitgehalten werden. Es gibt zwei Ausgabestellen im Studierendenservicecenter und im Gebäude 24.21, wo bis zum 15.10. von Montag bis Freitag im Zeitraum von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr die Vignette ohne vorherige Terminvereinbarung abgeholt werden kann.

Genesene oder getestete Personen werden in der „Slow Lane“ kontrolliert und haben dort unaufgefordert ihren 3G-Status nachzuweisen und hierzu auch einen Lichtbildausweis vorzulegen.  Ein Zertifikat über einen negativen Test (Antigen- oder PCR-Test) darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss von einem offiziellen Testzentrum ausgestellt sein. Eine Kostenübernahme für Tests durch die HHU erfolgt nicht. 

Im Juridicum wird die Kontrolle der Teilnahmeberechtigung im jeweiligen Seminarraum durch die Dozentinnen und Dozenten durchgeführt werden.

Für die Lehrveranstaltungen gilt nach aktueller Rechtslage eine Maskenpflicht. Die Mund-Nasen-Bedeckung darf während der Lehrveranstaltung von den Studierenden am Sitzplatz nur abgenommen werden, sofern der Mindestabstand von 1,50 m zwischen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Veranstaltung eingehalten werden kann.

Sofern sich Studierende weigern, im Juridicum ihren 3G-Status nachzuweisen oder in der Lehrveranstaltung eine Maske zu tragen, werden die Dozentinnen und Dozenten vom Hausrecht Gebrauch machen und die entsprechenden Studierenden von der Lehrveranstaltung ausschließen.

Es wird angestrebt, dass bei den Vorlesungen des 1., 3. und 5. Semesters parallel zur Präsenzvorlesung eine Übertragung via Zoom angeboten wird. Genauere Informationen werden Ihnen von den jeweiligen Dozierenden  mitgeteilt.

Ich freue mich, dass wir endlich wieder Präsenzveranstaltungen anbieten können und wünsche Ihnen einen guten Start ins Wintersemester!

Ihr Christian Kersting

- Dekan -

Kategorie/n: Corona, Jura, Startseitenbericht
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