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Neue Allgemeinverfügung - Anordnung digitaler Lehre

Gemäß der Allgemeinverfügung des Landes zur "Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an den Hochschulen im Land Nordrhein-Westfalen" vom 30.11.2020 ist die Durchführung  von  Lehr- und Praxisveranstaltungen bis auf Weiteres grundsätzlich nur noch im Online-Format erlaubt. Dozenten, deren Veranstaltungen unter die Ausnahmetatbestände fallen und die weiterhin in (Teil-)Präsenz lehren, werden sich gesondert mit ihren Teilnehmern in Verbindung setzen.

Sollte sich die Rechtslage ändern und sollten deshalb weitere Veranstaltungen wieder mit Präsenzanteilen angeboten werden können, werden wir hierüber zeitnah informieren.

 

 

Kategorie/n: Corona, Studium
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