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Strafbarkeit von Stealthing

In ihrer Entscheidungsbesprechung befasst sich Prof. Schneider mit der Frage, ob sogenanntes "Stealthing", also das Nichtverwenden eines Kondoms während des Geschlechtsverkehrs ohne Wissen oder Konsens des Partners oder der Partnerin unter den Tatbestand des sexuellen Übergriffs aus § 177 I StGB subsumierbar ist oder sogar unter das Regelbeispiel der Vergewaltigung aus § 177 VI 2 Nr. 1 StGB fallen kann. Diese sehr umstrittene und viel diskutierte Frage wurde nun erstmalig vom BGH aufgegriffen.

Die Besprechung ist zu finden in ZJS 2023, S. 360 ff.

Kategorie/n: Jura allgemein
Verantwortlichkeit: