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Studienablauf

Allgemeines

Die Regelstudienzeit des rechtswissenschaftlichen Studiums beträgt einschließlich aller Prüfungsleistungen 10 Semester. Das Studium endet mit der „ersten Prüfung“, die aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung (30 % der Gesamtnote) und einer staatlichen Pflichtfachprüfung (70% der Gesamtnote) besteht (§§ 2 Abs. 1, 29 JAG NW 2003). Die Voraussetzungen für die Zulassung zu den Prüfungen und die zu erbringenden Prüfungsleistungen ergeben sich für die Schwerpunktbereichsprüfung aus der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (SchwPO) und für die staatliche Pflichtfachprüfung aus dem Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (JAG NW) in der jeweils gültigen Fassung.

Das Jurastudium in Düsseldorf ist so angelegt, dass die Studierenden sich zum Ende der Vorlesungszeit des 6. Fachsemesters zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung und bis zum Ende des 8. Fachsemesters zur staatlichen Pflichtfachprüfung anmelden können.

Wer diesen Zeitplan einhält, hat in beiden Prüfungen den Vorteil des Freiversuches (§ 18 SchwPO, § 25 JAG NW): Eine nicht bestandene Prüfung gilt als nicht unternommen. Daneben besteht die Möglichkeit der Wiederholung zur Notenverbesserung: Wer die Schwerpunktbereichsprüfung oder die staatliche Pflichtfachprüfung bei Vorliegen der Voraussetzungen des Freiversuchs bestanden hat, kann die Prüfung zur Notenverbesserung einmal wiederholen.

Nach dem Bestehen der ersten juristischen Prüfung erwerben Sie den Titel der Magistra iuris / des Magister iuris.
Um diesen führen zu dürfen, ist eine Verleihung des Titels erforderlich. 

Wie diese abläuft und welche Schritte hierfür notwendig sind, erfahren Sie hier.​​​​​​​

Bei Einzelfragen zur Planung des Studiums und dem Ablauf steht Ihnen die Fachstudienberatung gerne zur Verfügung!

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Die juristische Arbeit lebt von Recherche und der Arbeit mit Quellen.

Informieren Sie sich hier über die Recherchemöglichkeiten!

Verantwortlichkeit: