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Das Studium an der Juristischen Fakultät

Das Studium an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf

Neben einem traditionellen rechtswissenschaftlichen Studium werden ein integrierter deutsch-französischer Studienkurs und ein  Begleitstudium im anglo-amerikanischen Recht angeboten. Darüber hinaus offeriert die Juristische Fakultät postgraduale Weiterbildungsstudiengänge. Bitte wählen Sie aus, welche Informationen für Sie von Interesse sind.

Für individuelle Fragen zum Studium steht Ihnen unsere undefinedFachstudienberatung gerne zur Verfügung!

Informationen zu Ihrem Studium an der Juristischen Fakultät

Die Juristische Fakultät versteht sich als eine Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden, die in einem vertrauensvollen und lebendigen Dialog miteinander stehen, sich gemeinsam weiter entwickeln und gegenseitig wertschätzen.

Informieren Sie sich hier über das Leitbild Lehre an der Juristischen Fakultät!

Seit dem Wintersemester 2005/2006 betreiben die juristischen Fakultäten der Université de Cergy-Pontoise und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf gemeinsam einen integrierten deutsch-französischen Studienkurs, der durch die deutsch-französische Hochschule in Saarbrücken gefördert wird. Dieser grundständige dreijährige Studienkurs ermöglicht es Jura-Studenten aus Cergy-Pontoise und Düsseldorf, einen Doppelabschluss im deutschen und französischen Recht zu erwerben.

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Als Institution der studentischen Selbstverwaltung vertritt die Fachschaft die Studierenden der Fakultät und tritt für deren hochschulpolitische Interessen ein. 

Hier gelangt man zu den Seiten der Fachschaft!

Auf einen Blick

Zugang zu App Stores: Prof. Podszun beim DMA-Workshop

Die App Stores auf Smartphones sind die zentralen Zugangspunkte in die mobilen Ökosysteme: Wer mit seinen Leistungen auf einem Smartphone gefunden werden will, muss mit den beiden großen Betreibern Alphabet (Google Android-Handys) und Apple (iPhones) ins Geschäft kommen. Aber zu welchen Bedingungen? Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Direktor des Instituts für Kartellrecht an der Heinrich-Heine-Universität, hat diese Frage am 6. März 2023 bei einem Workshop in Brüssel auf Einladung der Europäischen Kommission diskutiert. 

Anlass für den Workshop ist ein neues EU-Regelwerk, der Digital Markets Act (DMA), mit dem digitale Gatekeeper wie Apple oder Google strengeren Regeln unterworfen werden. Die Verpflichtungen gelten derzeit noch nicht, aber das DMA-Team der Europäischen Kommission erörtert mit Expertinnen und Experten, wie sich die neuen Regeln umsetzen lassen. Die Zugangsbedigungen für App Stores sind Thema in Art. 6 Abs. 12 DMA. Professor Podszun war der wissenschaftliche Experte auf dem Podium. Er referierte dazu, wie Zugangsbedingungen "fair, reasonable and non-discriminatory" (FRAND) aussehen können.

Mit ihm diskutierten Mike Sax von der App-Entwickler-Organisation The App Association, Petra Wikström vom skandinavischen Medienunternehmen Schibstedt, Jared Sine von der Match Group (die u.a. die Tinder App betreibt) und Oliver Bethell, der Chef-Kartellrechtler für Europa von Google. Das Panel wurde von Thomas Kramler (EU-Kommission) moderiert. Das Team von Prof. Podszun begleitet den DMA von Beginn an. In Kürze erscheint ein ausführlicher Kommentar zum Digital Markets (Gesetz über digitale Märke), den Professor Podszun herausgibt. 

Weitere Informationen zum Workshop der EU-Kommission: https://competition-policy.ec.europa.eu/dma/dma-workshops/app-stores-workshop_en

Kategorie/n: Startseitenbericht Fakultät aktuell, Startseitenbericht, Digitalrecht, Wettbewerb

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